Die sogenannte „Mandatory Mediation“ wird oft diskutiert. Das Problem, sie beisst sich mit dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Übersetzt man Freiwilligkeit mit Verhandlungsbereitschaft und geht man davon aus, dass die Mediation mit einem Vertrag beginnt, der stets nur freiwillig möglich ist, dann entschärft sich das Problem. Der Gesetzgeber hat in § 135 FamVG die Möglichkeit eingeräumt, dass der Richter die Parteien in eine kostenlose Vorinformation über Mediation verpflichtet. Das ist auf jeden Fall eine mit der Freiwlligkeit einhergehende Pflicht. Denn die Mediation basiert auf einer anschließenden Entscheidung.
Die Erfahrungen der IM und besonders im Zusammenhang mit dem Cochemer Modell haben gezeigt, dass ein gewisser Druck zur Mediation für die anschließende Mediation nicht schaden muss.
Üblicherweise vereinbart der Mediator einen Termin mit einer Partei, die dann die Gegenseite informiert. Ist die andere Partei (noch) nicht für eine Mediation bereit, muss man sie zunächst informieren und gegebenenfalls überzeugen. Das kann auch der Mediator machen, wenn er sich der Rollenkonfusion (Verkäufer / Mediator) bewusst ist. Er muss, wenn er Vorgespräche mit der einen oder anderen Seite hat die Parteien davon bei der ersten Mediationssitzung informieren.
Problematisch wird der Fall wenn die Gegenseite Widerstand leistet. Der Mediator kann selbst versuchen, die andere Seite ins Boot zu bekommen. Dann muss er Kontakt aufnehmen. Er kann auch versuchen, mittelbar über die bereite Partei den Kontakt herzustellen. Gegebenenfalls kann er das Gericht oder andere Instanzen einbeziehen. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt – aber Vorsicht: Natürlich gibt es Grenzen. Das Wesen der Mediation darf dabei nicht verletzt werden!!!! Das heisst:
- Der Mediator muss seine eigenen Interessen (an der Durchführung der Mediation) zurückstellen
- Der Mediator muss seine Neutralität wahren
- Der Mediator muss Offenheit und Transparenz sicherstellen und die andere Seite gegebenenfalls von Einzelgesprächen und Maßnahmen informieren und sie gegebenenfalls nachträglich genehmigen lassen.
Oft genügt es, wenn beide Parteien zu einem Erstgespräch erscheinen. Die Mediation entfaltet dann ihre Wirkung. Eine Motivation zur Teilnahme entsteht oft erst im Laufe der Mediation.
Die chinesische Frau eines angeblichen Mediators, der eine Schule mit Bezeichnung Elternbildung führt, wohnt seit Tagen bei mir und meiner ebenfalls
aus China stammenden Gattin. Der Grund: Ihr Mann, eben der Mediator, hat
die gemeinsame Wohnung verlassen und seiner Frau die Schlüssel entzogen.
Auch hat er sie schon des öftern geschlagen. Ich darf nichts gegen ihn unternehmen oder ihn auffordern seine Frau in die Wohnung zulassen, sonst
wird er sie noch mehr schlagen. Dieser Mediator ist IV-Bezüger, arbeiten muss seine Frau, den Lohn nimm er ihr ab. Was kann oder soll ich unternehmen, um dieser Frau irgendwie zu helfen ohne ihr zu schaden
Ich habe mir erlaubt, den Kommentar an den passenden Beitrag zu heften. Rene Huber hat auch schon individuell geantwortet.
Zunächst erscheint es (so wie die Sachlage geschildert ist) schwierig nachzuvollziehen, dass ein Mediator Gewalt androht, um Probleme zu lösen. Noch schwieriger ist es nachzuvollziehen, dass er Gespräche verhindert. Wie kann es sein, dass er Zugriff auf das Geld der Frau hat wenn sie gar nicht zu Hause wohnt / ist? Es gibt also eine Menge Fragen, so dass sich Ihre Anfrage nicht konkret beantworten lässt. In jedem Fall muss die Frau entscheiden was zu tun ist. Es wäre nicht mit dem Grundsatz der Fairness und Transparenz zu vereinbaren, wenn der Mediator ihr eine Hilfe aufdrängt, die sie nicht will. Das erste was zu tun ist wäre also, die Bedürfnisse und Wünsche der Frau genau abzuklären. Wenn sie „nur“ ihr Recht erzwingen will , dann ist der Weg in die Mediation vielleicht auch gar nicht der richtige. Mediation sucht nach Lösungen, sie setzt keine Lösungen durch. Der Mediator kann die Partei (en) aber zum „richtigen“ Verfahren beraten und unterstützen. Eine Idee wäre es, einen Brief zu schreiben, den kann die Frau schreiben der Mediator hilft ihr beim Formulieren. Da sich die andere Partei Mediator nennt, dürfte sie kaum einem Gespräch gegenüber abgeneigt sein. Die Bedingungen, wie das Gespräch stattfindet wären dann zu klären. Oder man kann auch mit einem Anwalt zusammenarbeiten oder das Gericht einschalten, um auf dem Weg eine Mediation (mit gewissem Nachdruck) zu empfehlen. Wenn Sie mehr wissen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt auf.