Der aktuelle Stand der Diskussionen über die Zertifizierungsstandards für Mediatorinnen und Mediatoren im Bundesjustizministerium ist folgender:
A. Persönliche Kompetenzen
– Abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium oder mehrjährige Berufstätigkeit
B. Ausbildungsinhalte
I. Einführung und Grundlagen der Mediation
Gewichtungsvorschlag: 15 %
1. Definition
2. Grundlagen der Mediation
– Überblick zu Prinzipien, Verfahrensablauf und Phasen der Mediation
– Überblick zu Kommunikations- und Arbeitstechniken in der Mediation
3. Abgrenzung der Mediation zum streitigen Verfahren und anderen alternativen Konfliktbeilegungsverfahren
4. Überblick über die Anwendungsfelder der Mediation
II. Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation
Gewichtungsvorschlag: 25 %
1. Einzelheiten zu den Phasen der Mediation
– Mediationsvertrag
– Stoffsammlung
– Interessenerforschung
– Sammlung und Bewertung von Optionen
– Abschlussvereinbarung
2. Besonderheiten unterschiedlicher Settings in der Mediation
– Einzelgespräche
– Co-/Teammediation, Mehrparteienmediation, Shuttle-Mediation
– Einbeziehung Dritter (z.B. Kinder, Steuerberater, Gutachter)
3. Weitere Rahmenbedingungen
– Vor- und Nachbereitung von Mediationsverfahren
– Dokumentation/Protokollführung
III. Verhandlungstechniken und -kompetenz
Gewichtungsvorschlag: 10 %
– Grundlagen der Verhandlungsanalyse
– Verhandlungsführung und Verhandlungsmanagement: Intuitives Verhandeln, Verhandlung nach dem Harvard-Konzept/integrative Verhandlungstechniken, distributive Verhandlungstechniken
IV. Gesprächsführung, Kommunikationstechniken und Konfliktkompetenz
Gewichtungsvorschlag: 25 %
– Grundlagen der Kommunikation
– Kommunikationstechniken: aktives Zuhören, Paraphrasieren, Fragetechniken, Verbalisieren, Reframing, verbale und nonverbale Kommunikation
– Techniken zur Entwicklung und Bewertung von Lösungen (Brainstorming, Mindmapping, sonstige Kreativitätstechniken, Risikoanalyse)
– Visualisierungs- und Moderationstechniken
– Umgang mit schwierigen Situationen (z.B. Blockaden, Widerstände, Eskalationen, Machtungleichgewichte)
– Konflikttheorie (Konfliktfaktoren, Konfliktdynamik und Konfliktanalyse; Eskalationsstufen; Konflikttypen)
– Erkennen von Konfliktdynamiken
– Interventionstechniken
V. Recht der Mediation
Gewichtungsvorschlag: 5 %
– Rechtliche Rahmenbedingungen: Mediationsvertrag, Berufsrecht, Verschwiegenheit, Vergütungsfragen, Haftung und Versicherung
– Einbettung in das Recht des jeweiligen Grundberufs
– Grundzüge des Rechtsdienstleistungsgesetzes
VI. Recht in der Mediation, Ermöglichung einer rechtlich informierten Entscheidung bei rechtlich relevanten Sachverhalten
Gewichtungsvorschlag: 10 %
– Rolle des Rechts in der Mediation
– Abgrenzung von zulässiger rechtlicher Information und unzulässiger Rechtsberatung in der Mediation
– Rechtzeitige Empfehlung an die Medianten, in rechtlich relevanten Fällen externe rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen
– Mitwirkung von Rechtsanwälten in der Mediation selbst
– Mitwirkung des Mediators bei der Abschlussvereinbarung
– Rechtliche Bedeutung und Durchsetzbarkeit der Abschlussvereinbarung
VII. Persönliche Kompetenz, Haltung und Rollenverständnis
Gewichtungsvorschlag: 10 %
– Rollendefinition, Rollenkonflikte
– Aufgabe und Selbstverständnis des Mediators
– Mediation als Haltung, insbesondere Wertschätzung, Respekt und innere Haltung
– Allparteilichkeit, Neutralität und professionelle Distanz zu den Medianten und zum Konflikt
– Macht und Fairness in der Mediation
– Umgang mit eigenen Gefühlen
– Selbstreflexion
– Vernetzung
VIII. Praxis und Supervision / Intervision in der Ausbildung
– Rollenspiele mit Feedback und Analyse
– Information über die Bedeutung von Supervision
C. Abschluss der Ausbildung
– Abschlusskolloquium, in dem u.a. die Inhalte der Ausbildung und der dabei gemachten Erfahrungen reflektiert werden
– Abschlussprüfung und Falldokumentationen können vorgesehen werden
D. Praktische Erfahrung und Nachweis von Fällen
– Selbstverpflichtung der zu zertifizierenden Mediatoren, praktische Erfahrungen in eigenen Mediationsfällen zu erwerben, sofern sie nicht bereits über solche Erfahrungen verfügen
– Selbstverpflichtung der zu zertifizierenden Mediatoren, praktische Erfahrungen im Rahmen von Super- oder Covision zu erörtern
E. Fortbildung
– Selbstverpflichtung der zu zertifizierenden Mediatoren zu regelmäßiger Fortbildung
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.