Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
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Zugegeben, ich habe sicherheitshalber gegooglet und mein „raten“ hat sich bestätigt. Es steht in § 1 Nr. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte.
Und wenn ich mir den Satz: „… hat der Rechtsanwalt seine Mandanten …. vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.“ anschaue und dabei an das „Mediationsgesetz“ denke, kommt mir das kalte Grausen. Da soll nämlich die „verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung“ kodifiziert werden.
Jeder Rechtsanwalt, der sich nicht dagegen wehrt, verstößt also gegen seine Berufsordnung.
Ja und jeder Rechtsanwalt der Eskalation zulässt auch. BORA ist korrekt. Es ist die Berufsordnung der RAe, von der Rechtsanwaltskammer erlassen. Die meisten Anwälte kennen die BORA gar nicht, wenigstens nicht den 1 Absatz 3. Und den Schutz vor der Verfassung – ja warum tun sie es nicht?