Stellen Sie sich vor, es geht um eine internationale Streitigkeit, sagen wir um einem Familienzwist. Die Ehefrau ist Französin, der Ehemann ist Deutscher. Die Ehe wurde in Deutschland geschlossen, wo die Parteien auch gelebt haben. Vor einem halben Jahr haben sie sich getrennt. Die Frau ist mit den Kindern nach Frankreich gezogen. Man hat sich für eine Mediation entschieden. Damit Neutralität gewahrt wird, soll der Mediator aus England kommen. Die Mediation selbst soll in der Schweiz statt finden. Was meinen Sie, welches Recht ist anwendbar?
Welches Recht?
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2 Kommentare
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Das Recht der Medianden, das sie für sich schaffen.
Eine ähnliche Situation wird derzeit EU-gesetzgeberisch diskutiert. Welches Erbrecht ist anzuwenden, wenn zum Beispiel der deutsche Opa seinen Wohnsitz nach Mallorca verlegt hat und dort verstirbt? Seine (außereheliche) mallorquinische Tochter und seine daheim gebliebene Frau wollen erben.
Sein Vermögen liegt natürlich auf einer Schweizer Bank 😉
Das Recht zur Nutzung der Interkulturellen Kommunikationsfähigkeit als Mediator. Also ein universelles Recht, kein Landesrecht 😉