Karl Kraus sagte einmal: “ Das Gegenteil von gut ist nicht schlecht, sondern gut gemeint.“ Das Sprichwort wird auch Kurt Tucholsky zugeschrieben, der gesagt haben soll: „Das Gegenteil von Gut ist nicht Böse sondern gut gemeint“.
Das Sprichwort besagt, dass eine schlechte Handlung durchaus aus einer guten Absicht erfolgen kann. Dass ein schlechtes Ergebnis durchaus auf einer guten Absicht beruhen kann und nicht gemeint war, den Anderen zu schädigen.
Irgendwie hat mich der Spruch interessiert und ich begann zu googeln. Dabei stieß ich auf Kommentare wie: „Womit meint man’s denn gut? In den Fällen, in denen es mit mir jemand ‚gut gemeint hat‘, konnte ich in jedem Falle erkennen, dass die betreffende Person lediglich ihr eigenes Gewissen ‚ruhig/zufrieden gestellt‘ hat“. Die gute Absicht ist also nicht immer tröstlich. Was nutzt es dem Betroffenen? Das vermurkste Sprichwort „Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung“ bekommt jetzt eine ganz andere Bedeutung. Ursprünlich ist es eine Kontamination aus „Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen“ und „Das spottet jeder Beschreibung“. Es ist eine zusammengesetzte Aussage die einerseits meint, daß derjenige, der Pech hat, oft auch noch verspottet wird. Andererseits wird eine Unverschämtheit beschrieben. Aus der Sicht des Betroffenen erscheint das Herausstellen der guten Absicht (zumindest wenn man es selber tut) oft wie Spott. Die gute Absicht beseitigt eben den Schaden nicht.
Ich habe bei Gary Friedman und Jack Himmelstein einmal im Seminar eine wunderschöne Aufstellung miterleben dürfen, wo die guten Absichten und die schlechten Handlungen der Medianden durch Personen repräsentiert wurden. Dieses Bild sollte zeigen, dass die Mediation darin besteht, die guten Absichten herauszuarbeiten, diese aber neben den schlechten Handlungen sichtbar bestehen zu lassen. Nun ist es für den betroffenen Gegner leider nicht immer ein Trost, wenn ihm die gute Absicht vorgehalten wird. Meist wird dies kommentiert mit: „Der lügt doch“ oder „Das entschuldigt gar nichts“. Jetzt fehlt es dem betroffenen Gegner selbst an der guten Absicht. Nämlich an der guten Absicht, die gute Absicht des Handelnden anzuerkennen.Was lernen wir?
Die gute Absicht braucht eine gute Absicht, um wahrgenommen zu werden!
Hier begegnen sich der Halo-Effekt und der fundamentae Attributionsfehler. Der Handelnde macht die Situation verantwortlich, der Beobachtende den Charakter des Handelnden. Wer von beiden hat recht?
Das Herausstellen der guten Absicht allein in Phase drei ist nicht überzeugend. Oft fehlt es noch an der guten Absicht, die gute Absicht sehen zu wollen. Mit viel Glück wird der Gegner die gute Absicht zur Kenntnis nehmen, allerdings mit Vorbehalten. Das muss nicht weiter irritieren. Wenn die gute Absicht wirklich bestanden hat, dann schließt sich der Kreis in Phase vier. Dann hat der Handelnde auch die Absicht der Wiedergutmachung. In der Mediation zeigt sich seine Authetizität (dass er wirklich eine gute Absicht hatte) im Zusammenhang mit der Lösungsfindung. Bleibt nur zu hoffen, dass der betroffene Gegner so lange bereit ist zuzuhören und sich auf das Verfahren einzulassen.
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