Für das Verständnis der Mediation und für den Umgang mit den in der Mediation zur Verfügung stehenden Werkzeugen ist zunächst die Auseinandersetzung mit den in der Praxis uneinheitlich verwendeten Begriffen Verfahren, Methoden und Techniken angebracht. Ihre Klärung trägt dazu bei, die Systematik hinter der Mediation besser zu verstehen. Eine Differenzierung ist auch juristisch indiziert, denn das Verfahren bestimmt nicht nur den Verfahrensgegenstand sondern auch das anzuwendende Verfahrensrecht.
Definitorischer Ansatz
Definitionsgemäß ist das Verfahren nur schwer von der Methode zu unterscheiden. Allgemein wird es als eine bestimmte Art und Weise definiert, nach der jemand bei seiner Arbeit vorgeht. Die Methode hingegen wird definiert als ein regelhaftes Verfahren zur Erlangung von (wissenschaftlichen) Erkenntnissen oder als der Weg, auf dem man zu einem angestrebten Ziel gelangen kann. Methode und Verfahren scheinen sich ähnlich zu sein. Trotzdem gibt es einen Unterschied, spätestens dann, wenn die Methode im Verfahren aufgehen soll.
Verfahren als Container
Im juristischen Verständnis und entsprechend der von der integrierten Mediation ins Leben gerufenen Containertheorie könnte das Verfahren als ein Behälter verstanden werden, aus dem sich sowohl das Ziel als auch der (rechtliche) Rahmen der anzuwendenden Methode(n) ableiten lässt. Um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, bedarf es eines Plans, der möglichst zuverlässig, schnell und zielführend ist. Das ist die Methode.
Methodik als Herangehensweise
In der Mediation sind die zielführenden Methoden die des Verstehens, Vermittelns und Verhandelns. Die Festlegung des Ziels ergibt sich aus dem Verfahren. Bei der Mediation ist das Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Ziel definiert den Weg.
Techniken als Hilfsmittel
Um das Ziel zu erreichen, werden Hilfsmittel benötigt. Das sind die Techniken. Sie werden methodenabhängig eingesetzt. Die Methode ist sozusagen die Software, die Techniken sind die Hardware und das Verfahren ist die strategische Ausrichtung, die zugleich den Rahmen herstellt und mit dem Betriebssystem zu vergleichen ist, in dem die Methoden und Techniken zur Anwendung kommen. Wegen des veränderten „Betriebssystems“ macht es einen Unterschied, ob die Methodik der Mediation in einem Mediations- oder in einem Gerichtsverfahren eingesetzt wird. Um diesen Unterschied herauszuarbeiten, ist eine weitere Differenzierung zwischen Verfahren und Methode geboten. Metaphorisch lässt sich die Beziehung von Verfahren, Methoden und Techniken wie folgt beschreiben: Ein Auto (Technik), hat keinen Nutzen, wenn man nicht weiß, wie damit umzugehen ist (Methode). Um das Auto zweckgerecht als ein Transportmittel zu benutzen, sollte man wissen, wo man sich befindet und wohin man damit fahren will (Verfahren).
Die Praxis
In der mediativen Praxis werden die Begriffe Verfahren, Methode und Technik intuitiv und mitunter synonym aber weder einheitlich noch konsistent verwendet. Diese Ungenauigkeit erschwert das systematische Verständnis der Mediation. Viele Diskussionen und Irritationen – auch die um den Güterichter – hätten wohl vermieden werden können, wenn die hinter den Begriffen verborgene Systematik mit der Mediation in Bezug gesetzt worden wäre. Das Gesetz definiert die Mediation nunmehr in § 1 legal als ein Verfahren. Das Verfahren verleiht der Mediation ihre Eigenständigkeit. Es ist der Container, in dem die Methoden der Mediation ideal aufeinander abgestimmt zur Anwendung kommen. An anderer Stelle hat der Gesetzgeber die Mediation als eine Methode bezeichnet. Der nicht-juristische Leser mag die nunmehr gebotene Unterscheidung zwischen Methode und Verfahren für spitzfindig halten. Juristisch gesehen ergeben sich aus ihr jedoch ganz unterschiedliche Rechtsfolgen. Die Anwendung der Methode der Mediation findet außerhalb des Mediationsgesetzes statt, während die Verwendung der Mediation als Verfahren dem Mediationsgesetz unterliegt.
Mehr dazu in „Mediation (un)geregelt“
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