Willkommen bei der Integrierten Mediation Türkei
Im Jahr 2012 wurde in der Türkei das Mediationsgesetz verabschiedet. Ausschlaggebend hierfür war u.a. die europäische Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen aus dem Jahr 2008.
Wer in der Türkei als Mediator anerkannt werden möchte, muss laut türkischem Mediationsgesetz HUAK (Hukuk Uyuşmazlıklarında Arabuluculuk Kanunu Tasarısı) folgende Voraussetzungen erfüllen:
– Türkische Staatsangehörigkeit
– Abschluss an einer juristischen Fakultät
– Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung
– Keine Vorstrafen
– Absolvierung einer Mediationsausbildung
– Bestehen der staatlich organisierten Prüfung als Mediator
– Zahlung eines Beitrags zur Registrierung auf der Mediatorenliste.
Das türkische Gesetz sieht keine explizite Regelung zur Ausbildung vor, es wird lediglich eine Art Leitfaden für die Ausbildung in Artikel 22 HUAK aufgeführt,
d. h. Grundkenntnisse des Verfahrens, der Kommunikation, der Verhandlungstechnik, der Konfliktlösung und der Verhaltenspsychologie. Eine weitere Ausgestaltung findet sich in Art. 26 ff. der Ausführungsbestimmungen zum Mediationsgesetz. Auf 48 Mindeststunden entfallen 36 Stunden auf Theorie und 12 Stunden auf praktische Übungen.
Mediationsausbildungen sind per Gesetz den juristischen Fakultäten, der türkischen Vereinigung der Rechtsanwaltskammern und der Akademie des Justizministeriums vorbehalten. Erforderlich ist eine Erlaubnis des Justizministeriums, die bei Erteilung für maximal drei Jahre gilt (Art. 28 der Ausführungsbestimmungen). Ausbildungsstätten müssen jedes Jahr einen Bericht über Inhalte und Erfolg der Kurse im Vorjahr einsenden.
(Quelle: „Mediation in der Türkei – Betrachtung ausgewählter Aspekte im Vergleich zur Mediation in Deutschland“, Şöret Gök, 2016)
Die Präsenz der Integrierten Mediation in der Türkei befindet sich derzeit noch im Aufbau.