Das LG Berlin hat am 27.10.2010 unter dem Aktenzeichen: 16 O 284/10 entschieden, dass ein Anbieter, der Seminare für einen 60 Stunden umfassenden „Mediatoren-Intensiv-Ausbildungslehrgang“ mit dem Zusatz anbietet, dass dieser Kurs den Anforderungen des § 7a BORA entspricht, eine irreführende Werbung i.S.d. § 5 Abs. 1 UWG begeht. Es läge eine Täuschung vor, weil mehrere Rechtanwaltskammern nur eine Ausbildung im Umfang von mindestens 90 Stunden einschließlich eines Rollenspiels als geeignet i.S.d. § 7a BORA ansehen.
Unzulässige Werbung zur Ausbildung
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