Supervision ist eine Form der Beratung, die Einzelne, Teams, Gruppen und Organisationen bei der Reflexion und Verbesserung ihres privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Handelns begleitet. Sie ist jetzt für Mediatoren vorgeschrieben und muss nachgewiesen werden.
Zusammen mit der ZFH (Zentralstelle für Fernstudien an Hochschulen) in Koblenz werden regelmäßig Supervisionen angeboten. Das Angebot entspricht den Anforderungen der ZMediatAusbV. Nach dieser Verordnung muss ein Mediator, bevor er sich zertifizierter Mediator nennt eine Supervision nachweisen. Nachdem er sich zertifizierter Mediator genannt hat, muss er innerhalb von zwei auf den Abschluss seiner Ausbildung nach § 2 folgenden Jahre mindestens viermal an einer Einzelsupervision, jeweils im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation, teilnehmen.
Am 20.1.2018 finden in der Hochschule Koblenz Supervisionen statt, die den Anforderungen der ZMediatAusbV entsprechen. Mehr unter www.zfh.de oder verfolgen Sie bitte die Terminshinweise.
Anmeldung zur Supervision am 20.1.2018 unter: https://www.zfh.de/fuer-interessierte/anmeldung/einzelsupervision-mediation/.
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