Über die Abgrenzung von Schlichtung und Mediation
Die Abgrenzung zwischen Schlichtung und Mediation wird in der professionellen Welt in Deutschland (anders als im Ausland) sehr scharf gezogen. Die Notwendigkeit zur Abgrenzung und die Art und Weise wie die Abgrenzung in der Praxis vorgenommen wird, ergibt eine Ungenauigkeit, die zur sprachlichen Verwirrung beiträgt und dementsprechend aufzulösen ist.
Das Wort Schlichtung leitet sich vom althochdeutschen slihten ab. Es mag als ebnen oder glätten aufgefasst werden. Die Schlichtung, so das Lexikon, beschreibt den Fall, wo ein unbeteiligter Dritter zwischen streitenden Parteien vermittelt, um deren Streit beizulegen. Genau das geschieht in der Mediation aber auch. Eigentlich wäre die Mediation somit eine Spezialisierung der Schlichtung. Weil die Schlichtung in der Fachwelt inzwischen jedoch begrifflich als ein zur Mediation im Wettbewerb stehendes Verfahren abgegrenzt wird, ist sie – anders als im umgangssprachlichen Gebrauch – nicht mehr als der Oberbegriff für die Verfahren der Streitvermittlung zu verwenden. Sie ist vielmehr ein (weiterer) Unterfall der Verfahren zur Streitvermittlung geworden.
Um die Abgrenzung der Verfahren gegeneinander besser herauszustellen, wäre es deshalb angebracht gewesen – ähnlich wie bei der Mediation – von dem Schlichtungsverfahren statt der Schlichtung zu sprechen. In der zu verwendenden Terminologie soll die Streitvermittlung deshalb als Oberbegriff eingeführt sein, während die Schlichtung und die Mediation als die sich unterscheidenden Verfahren, der Streitvermittlung unterfallend, verstanden werden.
Diese Unterteilung entspricht dem Wortlaut des Mediationsgesetzes, wo die Mediation als Mediationsverfahren und die Schlichtung dementsprechend als Schlichtungsverfahren eingeführt werden. Die sprachliche Präzisierung verdeutlicht, dass sowohl der Schlichter wie der Mediator Streitvermittler sind. Im Unterschied zum Schlichter, der Lösungen vermittelt, vermittelt der Mediator das Verstehen als Basis für eine Lösung.
Für die Unterscheidung zwischen Schlichtung und Mediation kommt es deshalb darauf an, ob eine Lösungsvermittlung oder eine Verstehensvermittlung vorgesehen ist.
Zur Unterscheidung zwischen Mediation und Gerichtsverfahren kommt es darauf an, ob eine Lösungsvorgabe (Fremdentscheidung) erwartet wird.
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