Können Sie das beweisen?
Gutachter und Zeugen sind Personen, die in einem Prozess zur Beweiserhebung beigezogen werden. Die Notwendigkeit einer Beweiserhebung deutet auf ein streitiges Verfahren hin. Deshalb sind sowohl Gutachter wie auch Zeugen in der Mediation wenn überhaupt, dann eher die Ausnahme. rechtlich gesehen sind sie „Dritte“ iSd Mediationsgesetzes. Das heisst, ihre Einbeziehung muss von allen Medianden / Parteien genehmigt sein. Die Notwendigkeit ihrer Einbeziehung passt in das Bild der mediation, wenn sie als Auskunftspersonen dazu beitragen, eine übereinstimmende Sicht auf Fakten herbeizuführen. Es ist ohnehin verwunderlich, dass ein Beweisantrag, der ja der Sachverhaltsaufklärung dient, unter den Juristen als „Angriffsmittel“ bezeichnet wird. Der Sachverhalt spielt in der Mediation keine so große Rolle. Aber Fragen, die die Zukunft betreffen. Das sind Bewertungen von Grundstücken z.B. oder die Einschätzung von Kindern, wenn es um die Frage des Umgangs und der elterlichen Sorge geht.
Wenn die Parteien eine Beweiserhebung einfordern, sollte der Mediator genau prüfen, zu welchem Zweck diese erfolgt. Geht es um die Regelung einer Zukunftsfrage, dann ist das im Sinne der Mediation. Geht es um die Klärung einer Schuldfrage der Vergangenheit ist zu hinterfragen, was das mit der Mediation zu tun hat.