Jeder Mediator ist verpflichtet, eine Supervision vor der Verwendung der Bezeichnung zertifizierter Mediator und 4 Supervisionen innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren nach der Zertifizierung nachzuweisen (Siehe §2 ZMediatAusbV). Korrekt eingesetzt, geht es bei der Supervision aber um mehr als nur einen Ausbildungsnachweis.
Supervision und Intervision – bei der integrierten Mediation
Gedemütigter Mediant
In einem Mobbing Fall sind die beiden betroffenen Parteien (Mobber [...]
Die erkenntnisresistenten Medianten
Folgender Fall wirft die Frage auf nach der richtigen Strategie: [...]
Der verstoßene Sohn (interkulturell)
Es geht um eine Familie in Syrien. Der Sohn ist [...]
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fehlerhafter Vergleichsabschluß
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