Jeder Mediator ist verpflichtet, eine Supervision vor der Verwendung der Bezeichnung zertifizierter Mediator und 4 Supervisionen innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren nach der Zertifizierung nachzuweisen (Siehe §2 ZMediatAusbV). Korrekt eingesetzt, geht es bei der Supervision aber um mehr als nur einen Ausbildungsnachweis.
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