Nur wenn es eine gibt
“Was Recht und Gesetz entspricht, kann und darf nicht in einem Moderationsverfahren ausgehandelt werden. Raum für eine Mediation besteht somit nicht”, argumentiert der Rat des Kreises Viersen, um eine Mediation abzulehnen. Die Aussage ist korrekt, wenn das Gesetz nur eine denkbare Lösung erlaubt, für die es kein Ermessen gibt.
Unterstellt, dass es mehrere Lösungen gibt, ist die Aussage falsch und kann so nicht stehen bleiben. Das gleiche gilt für den häufig gebrauchten Pleonasmus Mediationsverfahren.
In dem Artikel mit der Schlagzeile Landrat gegen Mediator für Müllumladestation erschienen am 26.3.2018 bei RP Online will der Kreis wohl sagen, dass er einer Mediation nicht zustimmen möchte. Die Frage ist, ob er ihr zustimmen würde, wenn er versteht was Mediation ist.
Die Meldung, die im Nachrichtendienst bei Wiki to Yes aufgelaufen war, ist zu korrigieren, damit die Öffentlichkeit nicht mit einem falschen Bild von Mediation konfrontiert wird.
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