Das Gesetz ist „durch“.

Noch gestern wurde die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundestages genommen (ZP6 Seite 23305)
und ohne Debatte angenommen (13:05 Uhr)

Der Bundesrat hat gegen das Gesetz in seiner heutigen Sitzung mit sofortiger Wirkung kein Einspruch eingelegt.

Nunmehr muss das Gesetz nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden…..


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wenn er sich traut 😉