Das Mediationsgesetz stellt nur wenige Regeln auf. Es hinterlässt den Eindruck, als ginge es hauptsächlich darum, die Mediation im Bewusstsein der Bevölkerung zu implementieren. Wenige Regeln sind auch Regeln. Sie können empfindliche Konsequenzen haben, wenn sich daran Rechtsfolgen knüpfen. Sie können in die Irre leiten, wenn sie nicht verstanden werden. Nicht nur die Mediatoren sollten sich deshalb über die rechtlichen Bedingungen, ihre Tragweite und Konsequenzen für die Mediation bewusst sein.
Die juristische Sicht sollte die psychologischen Hintergründe des Verfahrens erkennen. In der Mediation vereinigen sich die Disziplinen. Ob mit oder ohne MediationsG; Berührungspunkte zum Recht gibt es in vielschichtiger Weise. Die systematische Aufbereitung und damit einher gehende Empfehlungen sollen dazu beitragen, das Gesetz handwerklich im Sinne der Mediation umzusetzen. Mediation (un)geregelt ist mit dieser Anforderung ein grundlegendes Werk. Es bietet nicht nur den Mediatoren und Dozenten eine Hilfestellung, sondern auch denen, die eine Mediation zu implementieren oder zu beurteilen haben. Es soll dazu beitragen, die Mediation korrekt einzuschätzen. Neben einer systematischen Unterteilung wird deshalb die Herleitung ihrer Rechtsquellen, die Präzision der Prozessrechtsverhältnisse, die Festlegung von Regeln der Kunst, die Zusammenstellung der Werkzeuge, sowie die Auflistung und Abstimmung der Fachtermini in Angriff genommen. Weiterhin wird aufgezeigt, wie anschmiegsam sich das Recht an ein psychologisch geprägtes Verfahren anpassen lässt und welches Recht in der Lage ist, ein derartiges Verfahren überhaupt zu regulieren.
Mediation ist anders – wie dieser Lehrbuchkommentar
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