Seit dem 26.7.2012 haben wir ein Mediationsgesetz. Es soll ein Meilenstein der Rechtsgeschichte sein. Bei genauem Hinsehen hat das Gesetz mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Man mag sich fragen, ob der Versuch, ein autonomes, informelles Verfahren zu regulieren, hilfreich und sinnvoll ist. Aber vielleicht will das Gesetz gar nicht die Mediation, sondern die Verfahrenslandschaft und den Beruf regulieren. Selbst das ist interpretationsbedürftig.
Es sind zwar nur wenige Regeln in dem aus nur 9 Paragrafen bestehenden MediationsG. Das Gesetz zur Förderung der Mediation geht weiter. Es nimmt Einfluss auf die Verfahrensgesetze. Nicht behandelt wurden die übrigen auf die Mediation und die Verfahren der ADR anzuwendenden Vorschriften des allgemeinen Rechts. Die Materie ist so komplex, dass von einem Mediationsrecht die Rede ist. Geregelt wird ein psychologisches Verfahren mit juristischen Regeln, die sich nicht nur an Juristen wenden; eine weitere Herausforderung bei der Gestaltung und Anwendung des Rechts! Es ist bemerkenswert zu sehen, wie beides zusammengehen kann. Vorausgesetzt, beide Welten werden verstanden und einander zugeführt.
Zielsetzung
„Mediation (un)geregelt“ weist darauf hin, welche Fragen offen geblieben und aufgeworfen wurden; auch, dass die Mediation ein Verfahren ist, das nicht geregelt werden sollte. Es ist das einzige Verfahren, das keine Verfahrensordnung kennen sollte, um dem Verhandlungsritual eine Chance einzuräumen, bei sich dem die Verfahrensbeteiligten als gleichberechtigte Partner begegnen. Mediation (un)geregelt erläutert das Recht unter Beachtung der psychologischen Besonderheiten der Mediation. Das Recht erklärt sich aus dem Wesen der Mediation. Es muss akzeptieren, dass die Mediation anders ist. In diesem Verständnis lassen sich Recht, Mediation und Psychologie durchaus harmonisieren. Mediation (un)geregelt leistet den dazu erforderlichen Beitrag, um die Mediation zu stärken.
Zielgruppe
Mediation (un)geregelt wendet sich an alle, die mit Mediation zu tun haben. Es ist das „Must have“ für jeden Mediator, der rechtsfehlerfrei Mediationen verwirklichen will. Es ist die Entscheidungshilfe für die Justiz, die Mediation anwendet und über sie entscheidet. Es ist die Anregung für Politiker und Funktionäre, die die Mediation gestalten.
Highlights
- Hintergründe, Funktionalität
- Systematisierung und Methodologie
- Inter- und Transdisziplinarität
- Terminologische Abgleichungen
- Nachweis des Mediationsrechts
- Kommentierung MediationsG, ZMediatAusbV (Entwurf), Verfahrensgesetze, einschl. Vorschriften des BGB usw.
- Haftungsfragen und Kunstfehlerliste
- Fallfragen und Entscheidungshilfen
- Aufdeckung und Überwindung systemischer Brüche und Irritationen
- Ausbildungs- und Berufsrecht
- Mahr als „das Recht der und in der Mediation“ i.S.d ZMediatAusbV (Entw.)
Autoren
Mediation (un)geregelt stammt aus der Feder von kompetenten und vor Allem praxiserfahrenen Autoren aus verschiedenen Disziplinen und Berufen:
- Arthur Trossen (Hrsg.),
- Bernd Bohnet,
- Frank Diedrich,
- Susanne Gehling,
- Werner Schieferstein,
- Christoph L. Rummel,
- Roland Breinlinger,
- Thomas Lapp,
- Peter Doetsch,
- Anne-Barbare Kern
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