Das „Gesetz zu Förderung der Mediation …“ geht zügig seinem Ende entgegen .. äh, üps, pardon … strebt zielführend seiner Vollendung zu. Am Donnerstag, 20.10.2011 steht das Gesetz unter Tagesordnungspunkt 13 in zweiter und dritter Lesung im Bundestag zur Debatte.
Danach könnte abgestimmt werden und der Inkrafttretung durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt stünde nichts mehr im Wege. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass das alles geschieht, wenn nicht der Rechtsausschuss vorher eine Beschlussempfehlung abgegeben hat. Wie in der ersten Lesung zu erfahren war, gab es da ja noch einige Punkte zwischen den Fraktionen zu klären. Wie hoch die Fraktionen ihre Konsensfähigkeit einschätzen, kann man daran sehen, dass für alle Redebeiträge lediglich 30 min. angesetzt sind.
Was aber hat es zu bedeuten, dass der Rechtsausschuss das Mediationsgesetz überhaupt (noch!) nicht auf der Tagesordnung stehen hat? Spätestens am 19.10.11 müsste das nämlich geschehen. Schafft er es noch? Endlich einmal ein Anlass, wo schadlos spekuliert und gewettet werden kann.
Dabei stehen die Chancen echt fifti – fifti, denn nach dem Tagesordnungsplan des Plenums (Ende der Sitzung ca. 22:50 Uhr) käme das Mediationsgesetz etwa um 20:20 Uhr dran. Ein Zeitpunkt, zu dem PHOENIX nichts mehr aus dem Parlament überträgt und der Wegfall eines halbstündigen Tagesordnungspünktchens nicht weiter auffallen würde.
Der Mediatorenschaft, insbesonders den Vereinen und Verbänden, sollte das zu denken geben.
HALT – STOPP, es werden keine Wetten mehr angenommen.
Soeben veröffentlicht: Tagesordnung des Rechtsaussusses vom 19.10.11 (s.TOP 17).
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