Über die Ausbildung zum Mediator und die Zertifizierung des Mediators im Verband integrierte Mediation
Die allgemeine Situation
Es gibt unterschiedliche Ausbilder in den unterschiedlichsten Ausbildungsinstituten. Eines der Probleme der Interessenten an einer derartigen Ausbildung ist es zu erkennen, welches Institut bzw. welcher Ausbilder geeignet und ausreichend qualifiziert ist, eine Mediatorenausbildung durchzuführen. Gerade vor dem Hintergrund der Vielzahl an Ausbildungsangeboten ist es von ausschlaggebender Wichtigkeit, die Qualitätsstandards offen zu legen und als verbindlich festzuschreiben.
Die integrierte Mediation stellt hohe Anforderungen an die Ausbildung. Die integrierte Mediation erkennt nämlich nicht nur Möglichkeiten eines abgegrenzten, reinen Mediationsverfahrens, sondern auch die in einen streitigen Prozess eingebundenen Möglichkeiten zu erfolgreichen, mediativen Konfliktlösungen. Wir haben erkannt, dass die Arbeit in diesem Grenzbereich der Mediation hohe Qualitätsmerkmale erfordert, die wir mit der Ausbildung zur Mediation und integrierten Mediation zu gewährleisten haben.
Im angelsächsischen Raum genügt schon eine 40-stündige Ausbildung, um als Mediator zertifiziert zu werden, allerdings mit dem Nachweis von 5 durchgeführten Mediationsfällen. In Deutschland gibt es viele Ausbilder, die eine 90 Stunden Ausbildung in Mediation für ausreichend erachten. Dies hängt damit zusammen, dass die Anwaltskammer eine solche Ausbildungsdauer einmal als Mindestausbildung für Rechtsanwälte vorgeschrieben hat, wenn diese die Berufsbezeichnung „Mediator“ auf dem Briefkopf führen wollen. Daneben gibt es einen Trend auf eine 200-stündige Ausbildung, wobei in diese Kalkulation oft 40 Stunden Supervision einbezogen sind. In Österreich ist eine Ausbildung von 350 Stunden vorgeschrieben. Alle Mediatoren, die eine der genannten Ausbildungen abgeschlossen haben, nennen sich „Mediator“ ohne dass der Ausbildungsgrad differenziert wird. Lediglich ein Zusatz des Ausstellers, wie etwa Mediator IM deutet auf den Ausbildungsgang hin.
Zertifizierungssystem
Wir erkennen das Bedürfnis für kurze Ausbildungen und haben deshalb ein abgestuftes Zertifizierungssystem eingeführt. Wir differenzieren:
Mediator *
1 Sterne Mediator mit über 100 Stunden Ausbildung
Geeignet für Auszubildende, die beruflich mit der Mediation konfrontiert werden (etwa für beratende Rechtsanwälte, Steuerberater, Richter, Sozialarbeiter) oder sich privat weiterentwickeln wollen.
Mediator **
2 Sterne Mediator mit über 200 Stunden Ausbildung
Geeignet für Auszubildende, die Mediation professionell als Beruf ausüben wollen
Mediator ***
3 Sterne Mediator mit besonderen Qualifizierungen Geeignet für Auszubildende, die als Trainer für Mediation arbeiten möchten.
Zertifizierungsvoraussetzungen
Die Teilnahme an einer Ausbildung sind ein akademischer Berufsabschluss und Erfahrung in einem konfliktnahen Beruf. Ausnahmen können durch den Vorstand zugelassen werden. Nach dem Abschluss der Ausbildung kann die Ausbildung wie folgt zertifiziert werden:
Mediator *
Die Zertifizierung des ersten Semesters erfolgt nach einer Abschlussprüfung, die das gesamte Wissen und alle Erfahrungen erfasst, welches in den Curricula beschrieben sind. Die Abschlussprüfung selbst besteht nach dem ersten Semester aus einer Examensarbeit, die sich aus zwei Teilen zusammensetzt: Eine Dokumentation über den gesamten Verlauf einer Mediation oder eines Mediationsversuchs, in denen die Kursteilnehmer selbst als Mediator/in oder Co-Mediator/in mitgewirkt haben. Sowie eine Kommentierung dieser Dokumentation mit einer Begründung des beschriebenen Verlaufs. Die Arbeit soll erkennen lassen, aufgrund welcher fachlichen Einschätzungen und Reflexionen der dokumentierte Weg beschritten wurde. Eine mündliche Nachprüfung bleibt im Einzelfall vorbehalten.
Mediator **
Die Zertifizierung des zweiten Semesters erfolgt nach einer Abschlussprüfung, die das gesamte Wissen und alle Erfahrungen erfasst, welches in den Curricula beschrieben sind. Es sind 4 Dokumentationen vorzulegen, denen die Kursteilnehmer selbst als Mediator/in oder Co-Mediator/in mitgewirkt haben.
Mediator ***
Die Zertifizierung zum Ausbilder erfolgt bisher noch nach individueller Vergabe auf der Basis einer die 2 Sterne Mediatorenausbildung übersteigenden Ausbildung, den Nachweis einer überdurchschnittlichen Berufserfahrung als Mediator und besonders herausragende Leistungen, wie wissenschaftliche Veröffentlichungen usw.
Zertifizierungsverfahren
Das Zertifizierungsverfahren erfolgt stets im Zusammenwirken mit dem Verein integrierte Mediation, dort derzeit noch über den Vorstand, der zusammen mit dem Ausbildungsinstitut zeichnet. Die schriftlichen Arbeiten / Dokumentationen werden 5 Jahre lang aufbewahrt. Der Vorstand überprüft, ob die Richtlinien (Standards) und Konzepte des Vereins eingehalten sind. Die Richtlinienkompetenz obliegt dem Fachbereich „Ausbildung“, dem ein Fachbereichsleiter vorsteht.
Institute
Die eine Ausbildung zur Mediation durchführenden Ausbildungsinstitute sind derzeit:
- Win-Management GmbH, Altenkirchen
- AL-Institut Aloys Leyendecker, Piesport
- IFK- Institut für Konfliktbearbeitung, Alzenau
Das Curriculum für die von den Instituten durchgeführte Ausbildung ist mit dem Verein abgestimmt. Vorlage für jede Ausbildung bildet das Curriculum des ZFH-Studiums.
Curriculum
Das Curriculum für die Ausbildung zum Mediator beschreibt eine optional 2-semestrige Ausbildung mit einem am Ende weit über 300-stündigen Ausbildungsaufwand. Inhaltlich entspricht das Curriculum den gängigen Ausbildungskonzepten und orientiert sich an den hohen Anforderungen der österrteichischen Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung – ZivMediat-AVs. Die ausgebildeten Mediatoren unterwerfen sich dem Code of Conduct for Mediators und den Standards des Vereins integrierte Mediation über die Durchführung einer Mediation. Die Unterwerfung wird durch eine Unterwerfungsvereinbarung rechtsverbindlich.
Standards
Die Standards des Verbandes integrierte Mediation entsprechen hinsichtlich der „reinen“ Mediation den üblichen Richtlinien, welche völlig zu Recht die Prinzipien der Mediation festschreiben und sich zur Haltung des Mediators einlassen. Der Verband integrierte Mediation erkennt diese Standards vollumfänglich an. Lediglich im Bereich der nicht formalen, nämlich in ein anderes Verfahren integriert ausgeführten Mediation gibt es Abweichungen. Das wichtigste Prinzip ist für den Verband die Haltung einer neutralen, allparteilichen, den Menschen zugewandten, empathischen und authentischen Persönlichkeit, deren erstes Interesse darin besteht, die Menschen in ihrem Konflikt zu begreifen um das so verstandene dem Konfliktgegner zu vermitteln.
Über den Verband integrierte Mediation
Der Verband integrierte Mediation wurde im Jahre 2001 gegründet. Die Gemeinnützigkeit ist anerkannt. Der Verband ist Mitglied im Dachverband der Mediatoren, dem DFFM. Der eingetragene Verein ist ein Berufsverband. Neben der beruflichen Vertretung der Mediatoren ist der thematische Schwerpunkt die Frage der Anwendungsbedingungen für Mediation, wobei der Fokus auf die Grenzbereiche gerichtet ist und sich mit der Herbeiführung einer Mediation im streitigen Umfeld befasst.
Die integrierte Mediation wurde schon kundennahe Mediation bezeichnet. Sie wendet alle Kenntnisse, Fertigkeiten und Methoden der Mediation an. Ihr Schwerpunkt ist die Beschreibung der mediativen Haltung der neutralen dritten Person.
Der Verband ist international aufgestellt. Außer in Deutschland gibt es Präsenzen in Österreich, der Schweiz, Lettland, Estland, Ungarn und Russland. In Deutschland haben wir etwa 210 zugelassene Mitglieder.
Arthur Trossen
1. Vorstandsvorsitzender im März 2009
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