V) Der Richter als gütiger Berater
Aus“ Bild.de“ vom 08.02.12:
„Richterbund warnt vor Abschaffung gerichtsinterner Mediation
Freitag, 03. Februar 2012, 16:31 Uhr
Hamm (dpa/lnw) – Der nordrhein-westfälische Richterbund sieht die gerichtsinterne Mediation in Gefahr. Das Modell, bei dem Richter außerhalb des Prozessgeschehens zwischen Streitparteien in Familien- und Zivilsachen vermitteln, stehe vor der Abschaffung.
Der Bundestag habe ein neues Mediationsgesetz verabschiedet, das im Bundesrat am 10. Februar beraten werde. Darin sei die gerichtsinterne Mediation nicht mehr vorgesehen, sagte der Vorsitzende, Reiner Lindemann, am Freitag in Hamm. In dem Modell berät ein Richter, der nicht mit dem eigentlichen Prozess beteiligt ist, die Streitparteien. Ohne den Druck, ein Urteil fällen zu müssen, kämen häufig Einigungen vor dem Prozess zustande, sagte Lindemann.“
Ein Richter berät jetzt auch noch, was ich schon unter II) und III) bemängelt habe. Ich dachte immer, dass das die Rechtsanwälte zu tun haben. Diese stehen auch nicht unter dem Druck, entscheiden zu müssen. Seit wann hat ein Richter die Aufgabe eines Oberratgebers? Na ja, muss wohl sein, bei ganz störrischen Nichtvergleichenwoller.
Bei diesem System kann jeder Rechtsanwalt mutig und unverzagt in die aussichtslosesten Prozesse gehen. Der (Güte-) Richter wird´s schon richten.
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