IV Intermezzo?
Wie schon die Hamburger Justizsenatorin angekündigt hatte, nämlich, dass die Länderjustizministerkonferenz sich dagegen wehren wolle, dass die gerichtsinterne Mediation zugunsten des Güterichtermodells abgeschafft werden soll, wurde jetzt in die Tat umgesetzt. In einem Pressebericht (Ostsee.Zeitung) heißt es: „Schwerin/Berlin (dpa/mv) – Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) sieht die Streitschlichtung unter Vermittlung von Richtern in Gefahr. Ein Gesetz, das der Bundestag vor zwei Wochen verabschiedet hat, würde die gerichtliche Mediation künftig unmöglich machen, befürchtet Kuder. Das Land hat deshalb am Mittwoch gemeinsam mit Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg den Bundesrat-Vermittlungsausschuss angerufen.“
Die Pressemeldung ist etwas irreführend. Der Bundesrat hat, wie der Bundestag, zur Vorbereitung einer Entscheidung des Plenums, auch einen Rechtsausschuss, der dem Plenum Abstimmungsempfehlungen gibt. Hier ist es nun so, dass der Rechtsausschuss des Bundesrats dem Plenum des Bundesrats vorgeschlagen hat, dem „Gesetz zur Förderung der Mediation“, das der Bundestag am 15.12.11 beschlossen hat (s. I) Die „Debatte“, – II) Der Güterichter als Rechtsbrecher? und III) Die Mediation in der Resteverwertung.) n i c h t zuzustimmen.
Die Entscheidung des Bundesratsplenums fällt am Freitag, 10. Februar 2012.
Wie diese aussehen wird, ist für mich unabsehbar, da sich die Fraktionen im Bundestag (scheinbar und offiziell) alle einig waren. Andrerseits hat die Regierungspartei im Bundesrat keine Mehrheit. Es wird also spannend.
Lehnt der Bundesrat das Gesetz ab, kommt es zum Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat. Kommt es dort zu keiner Einigung, kann das Gesetz nochmals im Bundestag in einer 4. Lesung beraten und beschlossen werden. Dazu bedarf es dann aber mindestens der Absoluten Mehrheit, also mit der Mehrheit seiner Mitglieder (Kanzlermehrheit).
Legt der Bundesrat den Einspruch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ein, muss der Bundestag ihn mit seiner doppelt qualifizierten Mehrheit überstimmen (Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens aber absolute Mehrheit der Mitglieder).
Kann der Bundestag den Einspruch jedoch nicht überstimmen, ist das Gesetz gescheitert (Art. 77 Abs. 4 GG).
Nach meinen Ausführungen unter III (Güterichter als Richter, auf den ein Rechtsanspruch besteht) wäre das Gesetz sogar zustimmungspflichtig und die Verweigerung des Bundesrates hätte letzten Endes das Aus für das Gesetz zur Folge.
Chris,Court-ordered mediation of cctitruonson disputes rarely works. Unless the parties participate in the mediation voluntarily, the essence of the process is lost. Mediation is based on the assumption that parties, who are so inclined, will find a way to resolve their dispute. Parties ordered to mediation usually do not have the commitment to weather a stormy day of negotiations.Parties should not begin mediation until they have conducted sufficient discovery to analyze the risk of going to trial. As discovery is so very expensive, ideally, parties will stipulate early on to an efficient discovery process that will enable them to conduct meaningful negotiations as early as possible. It would be even better if the parties put ADR provisions in their contracts that provide for the meaningful exchange of information and mediation procedures that must be completed as a condition precedent to litigation. I recognize this could be construed as a mandatory process, but it is a process of the parties own design and reflects the parties’ intention to resolve conflict in the most efficient way possible, and that is what mediation is all about.
Was sagt uns das?
Die selbstgelobte Einigkeit in der parlamentarischen und föderalistischen Demokratie hat nichts mit Konsens zu tun.
Mein Tipp: Wie wäre es mit einer Mediation 😉