Fachbereich Recht
Recht und Mediaton: Das Eine geht nicht ohne das Andere.
Das Verhältnis von Recht und Mediation wird nicht immer klar abgegrenzt. Für die Integrierte Mediation bildet die Schnittstelle schon fast eine traditionelle Heruasforderung. Unser Ansatz besteht ais einer Konsolidierung von Recht und Psychologie, die auch andere Disziplinen einzubeziehen vermag. Der Kommentar zum Mediationsgesetz Mediation (un)geregelt, der von Arthur Trossen herausgegeben wurde und an dem einige Mitglieder als Autoren mitwirkten, versucht den Spaghat zu lösen. „Erstaunlicherweise geht beides (Recht und Psychologie) gut und fließend ineinander über“, sagt Trossen, der neben dem Studium der Rechtswissenschaft auch Psychologie studierte und beide Sprachen gut versteht. „Es bedarf einer Übersetzung der einen Sprache in die andere“, führt er deshalb weiter aus.
Wir haben das Verhältnis Mediation und Recht genau analysiert und gegeneinander abgegrenzt. Die Integrierte Mediation unterscheidet deshalb drei rechtliche Bezüge in der Mediation: Das verfahrensbezogene Mediationsrecht, das fallbezogene Anwendungsrecht und das berufsbezogene Ausführungsrecht.
Die Mediation kann kein Recht verdrängen. Sie geht aber weiter als das Recht, was oft übersehen wird. Es gibt einen Bereich in der Mediation, wo das Recht zunächst nichts zu suchen hat und eine an normierten Rechtsfolgen orientierte Lösungsfindung sogar schädlich ist. Die Mediation ist nutzenorientiert. Die Rechtsanwendung setzt sich über den Nutzen hinweg. Deshalb macht es Sinn, zunächst eine mediative Lösung zu finden, die dann mit Hilfe des Rechts überprüft wird. Oft wird Art. 2 Grundgesetz übersehen, der die allgemeine Freiheit garantiert und die Einigung über das Recht stellt, solange sie sich innerhalb der zwingenden Grenzen des Rechts bewegt.
Der Fachbereich Recht ist projektübergreifend und stets zuständig, wenn es um Fragen des Mediationsrechts geht. Der Fachbereich fühlt sich allgemein zuständig und arbeitet im übrigen, bei konkret auftretenden Fragestellungen projektorientiert (siehe z.B. das Justizprojekt). Nicht zustä#ndig ist der Fachbereich für vereinsrechtliche Fragen und Themenstellungen. Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des für die Compliance zuständigen Vorstandes. Bei Fragen zum Mediationsrecht und zur Organisation von mediationsrechtsbezogenen Maßnahmen und Projekten ist ihr Hauptansprechpartner im Verein:
Telefonnummer : 02681 986257
Mediationsgesetz – beschlossene Sache?
Das könnte man zumindest glauben, denn nach der Pressemitteilung des Deutschen Bundestages haben sich alle Fraktionen im Rechtsausschuss auf die derzeit bekannte Lage – Wegfall der Richtermediation zugunsten des Güterichters – einstimmig geeinigt. Es ist also zu erwarten, dass das Parlament am 15.12.2011 zumindest mehrheitlich für das Gesetz stimmen wird. Ganz so sicher ist die Sache (im Ergebnis) allerdings noch nicht. [...]
Mediationsgesetz – Zieleinlauf
Eigentlich scheint ja alles schon gelaufen zu sein. Der Rechtsausschuss hat sich, laut Pressemitteilung, einstimmig auf eine Beschlussvorlage geeinigt und nunmehr steht das Gesetz auch auf der Tagesordnung des Plenums. Am Donnerstag, 15.12.2011 so gegen Mittag (Tagesordnungspunkt 5) soll die 2. und 3. Lesung stattfinden. Jetzt ist immerhin eine ganze Stunde angesetzt. Hoffentlich hat PHOENIX da nicht wieder was anderes vor. Die [...]
Gute Adresse im Weiterbildungsweb
Heute ging bei der IM-Redaktion folgende E-Mail ein: "Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Internetseite https://www.in-mediation.eu wurde von der Redaktion trainerlink mit "gut" bewertet und gehört damit zu den besten Adressen im Weiterbildungs-Web. Sagen Sie es weiter!" Das tun wir hiermit 😉
Nicht ohne Gerichte!?!
Moderne Streitschlichtung: nicht ohne die Gerichte ! Das ist die Headline einer Pressemitteilung der NRV (Neue Richtervereinigung). Die Pressemitteilung hat folgenden Wortlaut: „Die Neue Richtervereinigung appelliert an den Bundestag, die gerichtliche Mediation nicht aufzugeben. Sie aus dem geplanten „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ zu streichen, hieße, einem neoliberalen Deregulierungs- und Privatisierungstrend nachzugeben, der sich in der [...]
Zur Situation der Gesetzgebung
Nachdem der Rechtsausschuss immer noch keine Beschlussvorlage veröffentlicht hat, gehe ich davon aus, dass die zur letzten Sitzung verteilte, keine Mehrheit im Ausschuss fand. […]
Kurz vor Schluss …
Nachdem der Bundestag noch am vergangenen Freitag um 10:01 Uhr verlautbaren ließ: „Deutscher Bundestag (Pressemitteilung) Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung: Gegen 19.10 Uhr entscheidet der Bundestag über einen Gesetzentwurf (17/5335, 17/5496), den die Regierung eingebracht hat, um Mediation […]