Fachbereich Recht
Recht und Mediaton: Das Eine geht nicht ohne das Andere.
Das Verhältnis von Recht und Mediation wird nicht immer klar abgegrenzt. Für die Integrierte Mediation bildet die Schnittstelle schon fast eine traditionelle Heruasforderung. Unser Ansatz besteht ais einer Konsolidierung von Recht und Psychologie, die auch andere Disziplinen einzubeziehen vermag. Der Kommentar zum Mediationsgesetz Mediation (un)geregelt, der von Arthur Trossen herausgegeben wurde und an dem einige Mitglieder als Autoren mitwirkten, versucht den Spaghat zu lösen. „Erstaunlicherweise geht beides (Recht und Psychologie) gut und fließend ineinander über“, sagt Trossen, der neben dem Studium der Rechtswissenschaft auch Psychologie studierte und beide Sprachen gut versteht. „Es bedarf einer Übersetzung der einen Sprache in die andere“, führt er deshalb weiter aus.
Wir haben das Verhältnis Mediation und Recht genau analysiert und gegeneinander abgegrenzt. Die Integrierte Mediation unterscheidet deshalb drei rechtliche Bezüge in der Mediation: Das verfahrensbezogene Mediationsrecht, das fallbezogene Anwendungsrecht und das berufsbezogene Ausführungsrecht.
Die Mediation kann kein Recht verdrängen. Sie geht aber weiter als das Recht, was oft übersehen wird. Es gibt einen Bereich in der Mediation, wo das Recht zunächst nichts zu suchen hat und eine an normierten Rechtsfolgen orientierte Lösungsfindung sogar schädlich ist. Die Mediation ist nutzenorientiert. Die Rechtsanwendung setzt sich über den Nutzen hinweg. Deshalb macht es Sinn, zunächst eine mediative Lösung zu finden, die dann mit Hilfe des Rechts überprüft wird. Oft wird Art. 2 Grundgesetz übersehen, der die allgemeine Freiheit garantiert und die Einigung über das Recht stellt, solange sie sich innerhalb der zwingenden Grenzen des Rechts bewegt.
Der Fachbereich Recht ist projektübergreifend und stets zuständig, wenn es um Fragen des Mediationsrechts geht. Der Fachbereich fühlt sich allgemein zuständig und arbeitet im übrigen, bei konkret auftretenden Fragestellungen projektorientiert (siehe z.B. das Justizprojekt). Nicht zustä#ndig ist der Fachbereich für vereinsrechtliche Fragen und Themenstellungen. Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des für die Compliance zuständigen Vorstandes. Bei Fragen zum Mediationsrecht und zur Organisation von mediationsrechtsbezogenen Maßnahmen und Projekten ist ihr Hauptansprechpartner im Verein:
Telefonnummer : 02681 986257
Der in Codex
Auf der Jahresversammlung am 31.3.2012 hat die Integrierte Mediation ihre neuen Standards verabschiedet. Diese Standards fassen die grundlegenden Prinzipien zusammen, welchen sich die Mediatoren und Mediatorinnen der integrierten Mediation ebenso wie die Trainer und Trainerinnen verpflichtet fühlen. […]
Streit um Etiketten
Frau Ministerin Leutheuser-Schnarrenberger äußert sich zum Mediationsgesetz und das Gesetzgebungsverfahren Die Justizministerin hat es sich nicht nehmen lassen, auf dem CFM Kongress, welcher vom Otto Schmidt Verlag getragen und von Prof. Dr. Eidenmüller ausgerichtet wurde, höchstpersönlich aufzutreten. Dass sie dabei von mindestens drei gezählten Bodyguards begleitet wurde, muss nicht mit der Zielgruppe oder der Fragestellung zusammenhängen. Es gibt zwar Streit um das [...]
Integrierte Mediation jetzt auch auf Xing…
Zu Weihnachten ist die Xing-Gruppe "Integrierte Mediation" freigeschaltet worden und bis jetzt sind schon 10 Interessierte/Mediatoren der Gruppe beigetreten. Die Moderatoren der Gruppe sind Arthur Trossen und ich (Susanne Elnain-Weiser) und wir freuen uns auf einen regen Austausch. Also einfach mitmachen. Herzliche Grüße Susanne Elnain-Weiser
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IM jetzt auf Facebook Unsere Web Seite hat inzwischen ein gutes Ranking. Das ist uns aber noch nicht genug. Mediation ist für Alle da und die IM erst recht! Nachdem unsere Posts schon auf Twitter gelistet sind, haben wir nun eine Facebook Fanpage eingerichtet. Die Facebookadresse ist: www.facebook.com/integrierte.mediation. […]
Mediationsgesetz – Beschlussempfehlung
Hier die elektronische Vorab-Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Links der Gesetzentwurf, rechts die Änderungen. Ich empfehle allen Interessenten, sich diese Fassung herunter zu laden. Später wird nur noch der zusammengefasste Gesetzestext veröffentlicht. Hier aber sind die Begründungen enthalten. Für mich wenigstens, sind sie fast aufschlussreicher als der Gesetzestext. Besonders im Zusammenhang mit den entsprechenden Reden, die schon gehalten wurden und noch anstehen.
IM in action
Um dem wachsenden Interesse an unserer Webseite nachzukommen und - was schon immer unser Wunsch war - mehr Austausch und Beteiligung zu ermöglichen, haben wir jetzt eine Sektion (Kategorie) eingerichtet, die wir Aktion nennen. Unter dem Motto Mach mit! stellen wir Beiträge heraus, die zur Diskussion einladen. Auch haben wir - versuchsweise - die Möglichkeit zur Kommentierung auch auf Nichtmitglieder ausgedehnt. Mach [...]