Fachbereich Recht
Recht und Mediaton: Das Eine geht nicht ohne das Andere.
Das Verhältnis von Recht und Mediation wird nicht immer klar abgegrenzt. Für die Integrierte Mediation bildet die Schnittstelle schon fast eine traditionelle Heruasforderung. Unser Ansatz besteht ais einer Konsolidierung von Recht und Psychologie, die auch andere Disziplinen einzubeziehen vermag. Der Kommentar zum Mediationsgesetz Mediation (un)geregelt, der von Arthur Trossen herausgegeben wurde und an dem einige Mitglieder als Autoren mitwirkten, versucht den Spaghat zu lösen. „Erstaunlicherweise geht beides (Recht und Psychologie) gut und fließend ineinander über“, sagt Trossen, der neben dem Studium der Rechtswissenschaft auch Psychologie studierte und beide Sprachen gut versteht. „Es bedarf einer Übersetzung der einen Sprache in die andere“, führt er deshalb weiter aus.
Wir haben das Verhältnis Mediation und Recht genau analysiert und gegeneinander abgegrenzt. Die Integrierte Mediation unterscheidet deshalb drei rechtliche Bezüge in der Mediation: Das verfahrensbezogene Mediationsrecht, das fallbezogene Anwendungsrecht und das berufsbezogene Ausführungsrecht.
Die Mediation kann kein Recht verdrängen. Sie geht aber weiter als das Recht, was oft übersehen wird. Es gibt einen Bereich in der Mediation, wo das Recht zunächst nichts zu suchen hat und eine an normierten Rechtsfolgen orientierte Lösungsfindung sogar schädlich ist. Die Mediation ist nutzenorientiert. Die Rechtsanwendung setzt sich über den Nutzen hinweg. Deshalb macht es Sinn, zunächst eine mediative Lösung zu finden, die dann mit Hilfe des Rechts überprüft wird. Oft wird Art. 2 Grundgesetz übersehen, der die allgemeine Freiheit garantiert und die Einigung über das Recht stellt, solange sie sich innerhalb der zwingenden Grenzen des Rechts bewegt.
Der Fachbereich Recht ist projektübergreifend und stets zuständig, wenn es um Fragen des Mediationsrechts geht. Der Fachbereich fühlt sich allgemein zuständig und arbeitet im übrigen, bei konkret auftretenden Fragestellungen projektorientiert (siehe z.B. das Justizprojekt). Nicht zustä#ndig ist der Fachbereich für vereinsrechtliche Fragen und Themenstellungen. Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des für die Compliance zuständigen Vorstandes. Bei Fragen zum Mediationsrecht und zur Organisation von mediationsrechtsbezogenen Maßnahmen und Projekten ist ihr Hauptansprechpartner im Verein:
Telefonnummer : 02681 986257
Zur Anwendbarkeit des Mediationsgesetzes
Das Mediationsgesetz sagt selbst nichts zu seiner Anwendbarkeit, außer dass es eine von einem Mediator durchgeführte Mediation betrifft. Indem es nicht an den Beruf eines Mediators anknüpft, ist es stets anwendbar, wenn ein Mediator iSd § 1 Abs. 2 eine Mediation iSd § 1 Abs. 1 durchführt. Dies wiederum ist der Fall, sobald er eine Streitvermittlung vornimmt, die den Anforderungen des Mediationsgesetzes entspricht und in [...]
Mediationsgesetz in Kraft
Gestern wurde das Mediationsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt also mit dem heutigen Tag in Kraft. Wer sich den Text anschauen will, kann das über folgenden Link tun: https://www.in-mediation.eu/mediation/legitimation/das-mediationsgesetz
Der Meilenstein
Am 28. Juni 2012 hat der Gesetzgeber nach streitigen Auseinandersetzungen einstimmig das Mediationsgesetz beschlossen. Politiker und Journalisten sprechen von einem Meilenstein, der sogar mit der Einführung des BGB zu vergleichen sei. Was sich wie eine Errungenschaft darstellt, muss noch kein Fortschritt sein. Es liegt an uns allen, ob die Mediation mit diesem Gesetz tatsächlich auf den Weg gebracht wird, der ihr zugedacht [...]
Mediationsgesetz
Das Gesetz ist „durch“. Noch gestern wurde die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundestages genommen (ZP6 Seite 23305) und ohne Debatte angenommen (13:05 Uhr) Der Bundesrat hat gegen das Gesetz in seiner heutigen Sitzung mit sofortiger Wirkung kein Einspruch eingelegt. Nunmehr muss das Gesetz nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden….. […]
Kompromiss zur Mediation
Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschussses Schon der hier zitierte Titel der Pressemitteilung des Bundesrates sollte jeden Mediator nachdenklich stimmen. Es gibt einen Kompromiss, wo Konsens das Thema ist. Aber nun ja, immerhin zeichnet sich eine Einigung ab. Der am 16.6.2012 vorgelegte Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses stellt klar, dass auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich ist. […]
QR Code für IM
QR steht für quick Response. Das heisst schnelle Antwort. Sicherlich haben Sie die merkwürdigen Bildchen schon auf Visitenkarten, Wegweisern und Infotafeln gesehen. Mit dem Smartphone eingescannt, erlauben sie eine schnelle elektronische Datenerfassung und Datenwiedergabe. Versuchen Sie es doch einmal selbst. […]