Fachbereich Recht
Recht und Mediaton: Das Eine geht nicht ohne das Andere.
Das Verhältnis von Recht und Mediation wird nicht immer klar abgegrenzt. Für die Integrierte Mediation bildet die Schnittstelle schon fast eine traditionelle Heruasforderung. Unser Ansatz besteht ais einer Konsolidierung von Recht und Psychologie, die auch andere Disziplinen einzubeziehen vermag. Der Kommentar zum Mediationsgesetz Mediation (un)geregelt, der von Arthur Trossen herausgegeben wurde und an dem einige Mitglieder als Autoren mitwirkten, versucht den Spaghat zu lösen. „Erstaunlicherweise geht beides (Recht und Psychologie) gut und fließend ineinander über“, sagt Trossen, der neben dem Studium der Rechtswissenschaft auch Psychologie studierte und beide Sprachen gut versteht. „Es bedarf einer Übersetzung der einen Sprache in die andere“, führt er deshalb weiter aus.
Wir haben das Verhältnis Mediation und Recht genau analysiert und gegeneinander abgegrenzt. Die Integrierte Mediation unterscheidet deshalb drei rechtliche Bezüge in der Mediation: Das verfahrensbezogene Mediationsrecht, das fallbezogene Anwendungsrecht und das berufsbezogene Ausführungsrecht.
Die Mediation kann kein Recht verdrängen. Sie geht aber weiter als das Recht, was oft übersehen wird. Es gibt einen Bereich in der Mediation, wo das Recht zunächst nichts zu suchen hat und eine an normierten Rechtsfolgen orientierte Lösungsfindung sogar schädlich ist. Die Mediation ist nutzenorientiert. Die Rechtsanwendung setzt sich über den Nutzen hinweg. Deshalb macht es Sinn, zunächst eine mediative Lösung zu finden, die dann mit Hilfe des Rechts überprüft wird. Oft wird Art. 2 Grundgesetz übersehen, der die allgemeine Freiheit garantiert und die Einigung über das Recht stellt, solange sie sich innerhalb der zwingenden Grenzen des Rechts bewegt.
Der Fachbereich Recht ist projektübergreifend und stets zuständig, wenn es um Fragen des Mediationsrechts geht. Der Fachbereich fühlt sich allgemein zuständig und arbeitet im übrigen, bei konkret auftretenden Fragestellungen projektorientiert (siehe z.B. das Justizprojekt). Nicht zustä#ndig ist der Fachbereich für vereinsrechtliche Fragen und Themenstellungen. Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des für die Compliance zuständigen Vorstandes. Bei Fragen zum Mediationsrecht und zur Organisation von mediationsrechtsbezogenen Maßnahmen und Projekten ist ihr Hauptansprechpartner im Verein:
Telefonnummer : 02681 986257
Verfahrenssytematik
Ist es eine Mediation oder eine Schlichtung? Ist es eine Moderation oder einfach nur ein Gespräch? Wie unterscheiden sich die Verfahren, was macht ihren Unterschied aus? Bereits bei den „falschen Mythen“ hatten wir darauf hingewiesen, dass die bloße Tatsache eines vom Dritten unterbreiteten Vorschlages oder seine Bewertung keine belastbaren Kriterien darstellen, anhand deren sich die Verfahren unterscheiden lassen. [...]
Mediationsrecht in der Schweiz
„Mediation findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Entsprechend wächst das Bedürfnis nach Klärung der spezifischen rechtlichen Aspekte, etwa der Haftung oder der Neutralität des Mediators, der Vertraulichkeit der Gesprächsinhalte, der Freiwilligkeit oder der Durchsetzung von mediationsrechtlichen Vereinbarungen“ schreibt Prof. Lukas Fankhauser-Lobsiger der Berner Fachhochschule einleitend in seinem Buch „Mediationsrecht – Rechtsverhältnisse, Vertraulichkeit, Neutralität, Freiwilligkeit, Haftung“. […]
Beschlossene Sache – Freiwilligkeit per Edikt?
Nun ist es soweit – die Bundesregierung hat am 27. Mai 2015 den Entwurf des Gesetzes zur Verbraucherstreitschlichtung (VSBG) beschlossen. Unter dem Titel „Flächendeckendes Angebot zur Verbraucherschlichtung“ wird auf der homepage des Bundesministeriums des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) darüber berichtet. […]
Vorsicht Gesetz!
Im Jahre 2012 war es das Mediationsgesetz, das die Mediation stärken sollte. Ist das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) die Fortsetzung der Stärkungspolitik oder ihr Seitenhieb? Die Frage erscheint angebracht, denn der nunmehr im Bundestag zu verhandelnde Gesetzesentwurf überschreitet Grenzen. […]
Stellungnahme zum VSBG-E
Der Gesetzgeber ist herausgefordert, über den Entwurf eines Gesetzes zur Streitbeilegung in Verbraucherstreitigkeiten zu entscheiden. Den Gesetzesentwurf hatten wir bereits veröffentlicht (siehe VSBG-E). Hier die offizielle Stellungnahme des Verbandes Integrierte-Mediation, die wir am 19.3.2015 dem Ministerium zugestellt haben: […]
VSBG-E
Der Gesetzgeber soll wieder zuschlagen. jetzt geht es um die Schlichtung, genauer gesagt um den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, den das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz als Referentenentwurf mit Bearbeitungsstand 10.11.2014 15:40 Uhr vorgelegt hat. Hier der Wortlaut des Entwurfs: […]