Fachbereich Recht
Recht und Mediaton: Das Eine geht nicht ohne das Andere.
Das Verhältnis von Recht und Mediation wird nicht immer klar abgegrenzt. Für die Integrierte Mediation bildet die Schnittstelle schon fast eine traditionelle Heruasforderung. Unser Ansatz besteht ais einer Konsolidierung von Recht und Psychologie, die auch andere Disziplinen einzubeziehen vermag. Der Kommentar zum Mediationsgesetz Mediation (un)geregelt, der von Arthur Trossen herausgegeben wurde und an dem einige Mitglieder als Autoren mitwirkten, versucht den Spaghat zu lösen. „Erstaunlicherweise geht beides (Recht und Psychologie) gut und fließend ineinander über“, sagt Trossen, der neben dem Studium der Rechtswissenschaft auch Psychologie studierte und beide Sprachen gut versteht. „Es bedarf einer Übersetzung der einen Sprache in die andere“, führt er deshalb weiter aus.
Wir haben das Verhältnis Mediation und Recht genau analysiert und gegeneinander abgegrenzt. Die Integrierte Mediation unterscheidet deshalb drei rechtliche Bezüge in der Mediation: Das verfahrensbezogene Mediationsrecht, das fallbezogene Anwendungsrecht und das berufsbezogene Ausführungsrecht.
Die Mediation kann kein Recht verdrängen. Sie geht aber weiter als das Recht, was oft übersehen wird. Es gibt einen Bereich in der Mediation, wo das Recht zunächst nichts zu suchen hat und eine an normierten Rechtsfolgen orientierte Lösungsfindung sogar schädlich ist. Die Mediation ist nutzenorientiert. Die Rechtsanwendung setzt sich über den Nutzen hinweg. Deshalb macht es Sinn, zunächst eine mediative Lösung zu finden, die dann mit Hilfe des Rechts überprüft wird. Oft wird Art. 2 Grundgesetz übersehen, der die allgemeine Freiheit garantiert und die Einigung über das Recht stellt, solange sie sich innerhalb der zwingenden Grenzen des Rechts bewegt.
Der Fachbereich Recht ist projektübergreifend und stets zuständig, wenn es um Fragen des Mediationsrechts geht. Der Fachbereich fühlt sich allgemein zuständig und arbeitet im übrigen, bei konkret auftretenden Fragestellungen projektorientiert (siehe z.B. das Justizprojekt). Nicht zustä#ndig ist der Fachbereich für vereinsrechtliche Fragen und Themenstellungen. Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des für die Compliance zuständigen Vorstandes. Bei Fragen zum Mediationsrecht und zur Organisation von mediationsrechtsbezogenen Maßnahmen und Projekten ist ihr Hauptansprechpartner im Verein:
Telefonnummer : 02681 986257
Zeit zum Umdenken
Unter diesem Titel hat der Verband integrierte Mediation e.V. nach Aufforderung durch das Bundsesjustizministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Evaluierung des Mediationsgesetzes ausführlich Stellung genommen. Im Ergebnis teilen wir als Mediatorenverband die Auffassung, sich mit Regelungen zur Mediation zurückzunehmen. Bei aller Kritik, die der Evaluierung entgegenzuhalten ist, führt die rechtstatsächliche Untersuchung vom 14.06.2017 über die Evaluierung [...]
Stellungnahmen zum Regierungsbericht
Über den Regierungsbericht zur Mediation haben wir berichtet (Siehe Regierungsbericht zur Mediation). Das war der erste Schritt. Jetzt geht es um den nächsten, nämlich darum, sich mit dem Bericht und der Lage zur Mediation auseinanderzusetzen. Dafür haben wir Vorbereitungen getroffen. […]
Regierungsbericht zur Mediation
Mit dem Erlass des Mediationsgesetzes verpflichtete der Gesetzgeber die Bundesregierung, bis zum 26. Juli 2017 über die Auswirkungen des MediationsG auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland sowie die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren zu berichten. Der Regierungsbericht liegt nunmehr vor. Die Verbände sind aufgefordert dazu bis Ende September Stellung zu nehmen. […]
Evaluation des Mediationsgesetzes
Nach § 8 Mediationsgesetz hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 26. Juli 2017 über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren zu berichten. Mit der Evaluation wurde die Hochschule Speyer beauftragt. Hier ist der Zugang zur Evalutation www.foev-speyer.de/umfrage-verbaende. Wir bitten alle Mediatoren und Mitglieder um Teilnahme [...]
Standards (2016)
Der -Codex Die Standards der Integrierten Mediation Unsere Standards fassen die Grundsätze zusammen, welchen sich die Mediatorinnen und Mediatoren der Integrierten Mediation ebenso wie die Trainerinnen und Trainer, die Institute und Organe des Verbandes verpflichtet fühlen. Das Konzept der Integrierten Mediation erwartet, dass diese Standards nicht nur innerhalb des Verfahrens der Mediation, sondern auch sonst beachtet werden. [...]
Evaluierung des Mediationsgesetzes
Das Bundesamt für Justiz greift nunmehr die nach § 8 MediationsG geforderte Evaluierung der Mediation an. Auf der Web-Seite des Bundesamtes für Justiz findet sich deshalb unter Ziff. 3 die Vergabe eines Forschungsvorhabens zum Thema „Evaluierung des Mediationsgesetzes“ […]