Recht2019-06-21T13:12:38+02:00

Fachbereich Recht

Recht und Mediaton: Das Eine geht nicht ohne das Andere. 

Das Verhältnis von Recht und Mediation wird nicht immer klar abgegrenzt. Für die Integrierte Mediation bildet die Schnittstelle schon fast eine traditionelle Heruasforderung. Unser Ansatz besteht ais einer Konsolidierung von Recht und Psychologie, die auch andere Disziplinen einzubeziehen vermag. Der Kommentar zum Mediationsgesetz Mediation (un)geregelt, der von Arthur Trossen herausgegeben wurde und an dem einige Mitglieder als Autoren mitwirkten, versucht den Spaghat zu lösen. „Erstaunlicherweise geht beides (Recht und Psychologie) gut und fließend ineinander über“, sagt Trossen, der neben dem Studium der Rechtswissenschaft auch Psychologie studierte und beide Sprachen gut versteht. „Es bedarf einer Übersetzung der einen Sprache in die andere“, führt er deshalb weiter aus.

Wir haben das Verhältnis Mediation und Recht genau analysiert und gegeneinander abgegrenzt. Die Integrierte Mediation unterscheidet deshalb drei rechtliche Bezüge in der Mediation: Das verfahrensbezogene Mediationsrecht, das fallbezogene Anwendungsrecht und das berufsbezogene Ausführungsrecht.

Die Mediation kann kein Recht verdrängen. Sie geht aber weiter als das Recht, was oft übersehen wird. Es gibt einen Bereich in der Mediation, wo das Recht zunächst nichts zu suchen hat und eine an normierten Rechtsfolgen orientierte Lösungsfindung sogar schädlich ist. Die Mediation ist nutzenorientiert. Die Rechtsanwendung setzt sich über den Nutzen hinweg. Deshalb macht es Sinn, zunächst eine mediative Lösung zu finden, die dann mit Hilfe des Rechts überprüft wird. Oft wird Art. 2 Grundgesetz übersehen, der die allgemeine Freiheit garantiert und die Einigung über das Recht stellt, solange sie sich innerhalb der zwingenden Grenzen des Rechts bewegt.

Der Fachbereich Recht ist projektübergreifend und stets zuständig, wenn es um Fragen des Mediationsrechts geht. Der Fachbereich fühlt sich allgemein zuständig und arbeitet im übrigen, bei konkret auftretenden Fragestellungen projektorientiert (siehe z.B. das Justizprojekt). Nicht zustä#ndig ist der Fachbereich für vereinsrechtliche Fragen und Themenstellungen. Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des für die Compliance zuständigen Vorstandes. Bei Fragen zum Mediationsrecht und zur Organisation von mediationsrechtsbezogenen Maßnahmen und Projekten ist ihr Hauptansprechpartner im Verein:

Telefonnummer : 02681 986257

17 Kommentare

Peinlich

Da musste die Mediation ja schon wieder auf die Untersützung der Justiz zurückgreifen. Hatte man am Ende gar nicht erst versucht, das Problem mediativ zu lösen? Es sieht fast so aus. Der Fall erinnert an den Schuster, der selbst die schlechtesten Schuhe trägt, weil er keine Zeit findet, die eigenen Schuhe zu reparieren – oder hat er einfach keine Lust dazu? [...]

Von |28/10/2010|Kategorien: Fachwissen, Newsletter, Recht|Schlagwörter: |0 Kommentare

Wiedermal das Web

Sie haben sicherlich schon bemerkt, dass wir an der Web-page einiges verbessert haben. Neues Outfit, neue Features, neue Funktionalität. Die letzte Neuerung ist die Bereitstellung eines Linkverzeichnisses. Das muss befüllt werden. Nehmen Sie bitte die Gelegenheit dazu wahr. In das Verzeichnis sollen alle Institutionen, Communities, Blogs und Ausbilder im Bereich Mediation. Es ist eine Gelegenheit, sich im Web zu präsentieren oder einfach [...]

Von |17/07/2010|Kategorien: Fachwissen, News (vereinsintern), Recht|Schlagwörter: |0 Kommentare

Unity is Strength

Relauch des Web-Auftrittes der integrierten Mediation! Um den wachsenden Anforderungen und der wachsenden Bedeutung unseres Verbandes gerecht zu werden, haben wir den Web-Auftritt auf www.in-mediation.eu neu gestaltet und erweitert. Ein lebendes Portal kann wohl niemals fertig und vollständig sein. Besonders dann nicht, wenn es sowohl als BLOG – oder besser gesagt als eine Community-Site ausgeprägt ist und zugleich ein CMS, also ein [...]

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