Fachbereich Recht
Recht und Mediaton: Das Eine geht nicht ohne das Andere.
Das Verhältnis von Recht und Mediation wird nicht immer klar abgegrenzt. Für die Integrierte Mediation bildet die Schnittstelle schon fast eine traditionelle Heruasforderung. Unser Ansatz besteht ais einer Konsolidierung von Recht und Psychologie, die auch andere Disziplinen einzubeziehen vermag. Der Kommentar zum Mediationsgesetz Mediation (un)geregelt, der von Arthur Trossen herausgegeben wurde und an dem einige Mitglieder als Autoren mitwirkten, versucht den Spaghat zu lösen. „Erstaunlicherweise geht beides (Recht und Psychologie) gut und fließend ineinander über“, sagt Trossen, der neben dem Studium der Rechtswissenschaft auch Psychologie studierte und beide Sprachen gut versteht. „Es bedarf einer Übersetzung der einen Sprache in die andere“, führt er deshalb weiter aus.
Wir haben das Verhältnis Mediation und Recht genau analysiert und gegeneinander abgegrenzt. Die Integrierte Mediation unterscheidet deshalb drei rechtliche Bezüge in der Mediation: Das verfahrensbezogene Mediationsrecht, das fallbezogene Anwendungsrecht und das berufsbezogene Ausführungsrecht.
Die Mediation kann kein Recht verdrängen. Sie geht aber weiter als das Recht, was oft übersehen wird. Es gibt einen Bereich in der Mediation, wo das Recht zunächst nichts zu suchen hat und eine an normierten Rechtsfolgen orientierte Lösungsfindung sogar schädlich ist. Die Mediation ist nutzenorientiert. Die Rechtsanwendung setzt sich über den Nutzen hinweg. Deshalb macht es Sinn, zunächst eine mediative Lösung zu finden, die dann mit Hilfe des Rechts überprüft wird. Oft wird Art. 2 Grundgesetz übersehen, der die allgemeine Freiheit garantiert und die Einigung über das Recht stellt, solange sie sich innerhalb der zwingenden Grenzen des Rechts bewegt.
Der Fachbereich Recht ist projektübergreifend und stets zuständig, wenn es um Fragen des Mediationsrechts geht. Der Fachbereich fühlt sich allgemein zuständig und arbeitet im übrigen, bei konkret auftretenden Fragestellungen projektorientiert (siehe z.B. das Justizprojekt). Nicht zustä#ndig ist der Fachbereich für vereinsrechtliche Fragen und Themenstellungen. Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des für die Compliance zuständigen Vorstandes. Bei Fragen zum Mediationsrecht und zur Organisation von mediationsrechtsbezogenen Maßnahmen und Projekten ist ihr Hauptansprechpartner im Verein:
Telefonnummer : 02681 986257
Vorsicht Rechtsschutzversicherung
Vorsicht Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherungen wollen die Mediation unterstützen. Das klingt zunächst gut. Man sollte sich aber das Kleingedruckte genau anschauen. Nicht in allen Fällen, in denen die Mediation zum Tragen kommt, werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung gedeckt. Die folgende Erfahrung veranlasst uns, sich näher mit der Problematik zu befassen. […]
Projekt Rechtsschutz
Damit Sie nicht im Regen stehen Es geht um den Rechtsschutz, der Rechtsschutzversicherung und der Mediation. Es gibt einige Berührungspunkte, die uns unkar erscheinen und aufzuarbeiten sind. Nur als Beispiel soll die Handhabung bei der Mediatorenwahl, die durch die Rechtsschutzversicherungen geförderte Verechtlichung der Mediation und die Handhabung bei der sogenannten telefonischen Shuttle Mediationen genannt sein. […]
Sozietätsunfähige Mediatoren
Die sozietätsunfähigen Mediatoren Mit der provokanten Behauptung, Mediatoren seien nicht fähig eine Sozietät einzugehen, wird der Tenor einer Entscheidung des BGH vom 29.1.2018 unter dem Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 32/17 nicht nur in diesem Beitrag zusammengefasst. Der BGH bestätigt mit seiner Entscheidung das Urteil des Anwaltsgerichtshofs Celle (AGH 16/16) vom 22.5.2017. Er tut der Mediation damit keinen Gefallen. […]
Mediator ein freier Beruf?
Mediator ein freier Beruf? Eine an den Verband gerichtete Anfrage gibt Anlass, wieder einmal zu der Frage der Freiberuflichkeit des Mediators Stellung zu beziehen. Eine Auseinandersetzung mit den nicht eindeutigen Vorschriften kommt zu dem Ergebnis, dass der Mediator durchaus ein freier Beruf iSd §18 EStG und des §6 GewO ist. […]
Standards telefonische Shuttle Mediation
Standards für telefonische Shuttle-Mediationen der Rechtsschutzversicherungsmediationen (StSRV). Es geht um die Beantwortung der Frage, ob es sich dabei überhaupt um eine Mediation handelt und wie sie gegebenenfalls durchgeführt werden muss, damit es eine Mediation nach den Regeln der Kunst ist. Die StSRV wurden von dem Verband Integrierte Mediation entwickelt. […]
Benchmarks für die Mediation
Gibt es eine Mediation nach Maß? Lässt sich die Mediationsleistung überhaupt messen? Das wäre zumindest von Vorteil, denn es gibt festgelegte Pflichten, die der Mediator zu erfüllen hat und Regeln der Kunst, die er zu beachten hat. Es wäre also gut, wenn es einen verbindlichen Maßstab gibt, an dem sich der Mediator orientieren kann und an dem [...]