Ein Aphorismus von G.L. Lichtenberg mag dem Einen oder Anderen als gedankliche Entscheidungshilfe dienen:
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird.
Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
Ein Aphorismus von G.L. Lichtenberg mag dem Einen oder Anderen als gedankliche Entscheidungshilfe dienen:
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird.
Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
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Wow
Ich glaube da ist Georg Christoph Lichtenberg gemeint.
Im übrigen klingt dass ziemlich nach Tancredi aus Lampedusas „Il Gattopardo“:
„Wenn wir wollen, daß alles bleibt, wie es ist, dann ist es nötig, daß alles sich verändert“.
Da „Lichtenzwerg“ aber schon 1799 gestorben ist und Tomaso di Lampedua erst ca. 100 Jahre später geboren wurde, hat sich doch so ein Südländer am Begründer des deutschsprachigen Aphorismus vergangen (WIKIPEDIA weiß eben alles).
Später haben wir uns aber gerächt, indem wir die Italiener zur ersten Gastarbeiternation auserwählt haben
Aus Weg der Gesetzgebung (Homepage Bundestag) Zustimmung des BundesratesDurch den Bundesrat wirken die Le4nder bei jedem Gesetz mit. Ihre Mitwirkungsrechte sind dabei genau tlsfgeeegt.Der Bundesrat kann keine c4nderungen an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vornehmen. Stimmt er dem Gesetz aber nicht zu, so kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Im Vermittlungsausschuss sitzen in gleicher Anzahl Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates.Bei Zustimmungsgesetzen ist die Zustimmung des Bundesrates zwingend erforderlich. Das sind zum Beispiel Gesetze, die die Finanzen und Verwaltungszuste4ndigkeit der Le4nder betreffen. Zustimmungsbedfcrftig sind insbesondere verfassungse4ndernde Gesetze im Sinne des Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes.Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag ein Gesetz auch dann in Kraft treten lassen, wenn es im Vermittlungsausschuss zu keiner Einigung gekommen ist. Dazu ist aber in einer erneuten Abstimmung im Bundestag eine absolute Mehrheit erforderlich. Der Vermittlungsausschuss kann also in jedem Fall angerufen werden. Zum Scheitern kann das Gesetz durch den Bundesrat aber nur dann gebracht werden, wenn es zustimmungspflichtig we4re. Wenn der Bundesrat behaupten wfcrde, das Gesetz greife in ihre Hoheitsrechte (Justiz) ein, kf6nnte sogar das der Fall sein. Wer allerdings darfcber entscheiden mfcsste, ist mir derzeit noch nicht klar.Ansonsten kann der Bundestag den Einspruch des Bundesrates und, kommt es zu keiner Einigung im Vermittlungsverfahren, in einer 4. Lesung mit 2/3 Mehrheit zunichte machen.