Famiienreformgesetze und Unterhalt
Eine Kurzeinführung für Mediatoren für das Arbeiten an Gerechtigkeiten in Altehen:
Historischer Rückblick:
Erst seit dem Familienreformgesetz vom 14.06.1976, in Kraft seit Juli 1977, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland ein Recht von verheirateten Frauen auf die Aufnahme einer vergüteten Erwerbstätigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es lediglich dann eine solche Verpflichtung, wenn dies vom Ehemann gefordert worden war oder der Ehemann mit der Tätigkeit einverstanden war.
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