Die der FU Hagen nahestehende DGM (Deutsche Gesellschaft für Mediation) hat nunmehr auch eine Anerkennungsordnung für Mediatoren vorgelegt. Demnach kann als Mediator anerkannt werden, wer eine Grundqualifikation in Form einer Berufsausbildung / Hochschulreife / Fachhochschulreife sowie eine erfolgreich absolvierte Mediatoren-Ausbildung von mindestens 200 Zeitstunden nachweisen kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ausbildung in reiner Schriftkursform ist nicht anerkennungsfähig ist. Aus dem Ausbildungsnachweis muss ersichtlich sein, welche Inhalte (Grundausbildung, Spezialisierung) mit welchem Workload (Stundenzahl) vermittelt worden sind. Weiterhin sind zwei dokumentierte Mediationsfälle nachzuweisen. Als gültige Dokumentationen werden auch solche anerkannt, die Verfahren darstellen, die keine vollständige Mediation zum Gegenstand haben, sondern in denen sich mediative Elemente erkennen und dokumentieren lassen. Der Anerkennungsfähigkeit einer Dokumentation steht es nicht im Wege, wenn keine Mediationsvereinbarung abgeschlossen oder das Mediationsver fahren abgebrochen wurde.
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