Eigentlich will die Justiz Fälle und Arbeit einsparen. Jüngst erhielt ich einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München. Dort wurde aufgeführt: „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bietet den Beteiligten anhängiger Streitverfahren die Möglichkeit an, den bestehenden Konflikt in einer so genannten gerichtsinternen Mediation (Mediation durch einen nicht erkennenden Richter) zu lösen. Nähere Informationen erhalten Sie unter …“. Schade, dass die Mediation nicht generell, also auch die gerichtsnahe, von externen Mediatoren durchgeführte Mediation empfohlen wird. Das wäre doch eine echte Entlastung der Justiz und eine Aufwertung der Mediation an und für sich und nicht nicht nur ein cross selling. Cross selling ist übrigens ein Instrument der Kundenbindung. Ist es das was die Justiz will?
Cross selling in der Justiz
Über den Autor: Arthur Trossen
Mediator***
Studium der Psychologie (Vordiplom) und Jura (2. Staatsexamen). ehem. Wirtschaftsstaatsanwalt und Richter, heute international beratend und lehrend tätig als Streit- (Verstehens-)vermittler, Dozent und Autor (zB “Mediation (un)geregelt”).
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