(R)echt verordnet
Das Mediationsgesetz hat das Ministerium zum Erlass einer Rechtsverordnung (RVO) zur Mediation ermächtigt. § 6 des Mediationsgesetzes besagt: Verordnungsermächtigung: Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator und über die Fortbildung des zertifizierten Mediators sowie Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen zu erlassen … (Einzelheiten siehe hier). Die Rechtsverordnung ist noch nicht in Kraft. Wir werden berichten 🙂
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