Sollte man den Beitrag „Der Zertifizierungswahnsinn“ nennen oder lieber „Der Zertifizierungsunsinn“ oder einfach „Der Zertifizierungssinn“? Da mag sich jeder selber seine Gedanken machen. Wir informieren die Mitglieder jedenfalls über die Neuigkeiten, die eigentlich keine sind oder doch? Und wir geben unsere Meinung dazu bekannt – eine Diskussionsgrundlage vielleicht?

Die offizielle Information

Die B-Verbände, die DGM und das DFfM informieren ihre Mitglieder gleichlautend wie folgt:

„Liebe Mitglieder,

wie vielen bekannt ist, war vom damaligen Bundesministerium für Justiz der Entwurf zu einer Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz herausgegeben worden. In dieser Rechtsverordnung soll geregelt werden, welche Anforderungen Mediatoren benötigen, um sich als „zertifizierte Mediatoren“ bezeichnen zu können. Ferner werden auch Mindeststandards für Ausbildungsinstitute aufgeführt. Zu diesem Entwurf haben zahlreiche Verbände (…) eine kritische Stellungnahme abgegeben.
Derzeit ist offen, ob und wann eine überarbeitete Rechtsverordnung vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz verabschiedet wird.
Wir haben uns gemeinsam mit vier weiteren Mediationsverbänden (…) Gedanken darüber gemacht, wie eine einheitliche Vorgehensweise in Bezug auf die Vergleichbarkeit von Ausbildungen und Qualitätsstandards möglich sein kann. Diese Diskussion erfolgte in Hinblick auf die zu erlassende Rechtsverordnung sowie im Austausch mit potentiell interessierten berufsständischen Kammern sowie anderen gesellschaftlichen Gruppen wie in der Begründung zum Mediationsgesetz vorgesehen. In unterschiedlicher Besetzung haben an der Diskussion folgende Institutionen teilgenommen: Bundesrechtsanwaltskammer, Deutscher Anwaltsverein e.V., Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft (D.A.S.), Allgemeine Rechtsschutz- Versicherungs AG, ERGO-Versicherungsgruppe, Deutscher Industrie und Handelskammertag, Bundesnotarkammer, Bundesministerium für Justiz, Deutsche Gesellschaft für Mediation e.V. (DGM) und als Vertreter der Wissenschaft Prof. Dr. Christian Fischer und PD Dr. Joseph Rieforth
Eine Erweiterung der Teilnehmer war stets geplant. Nach welchen Kriterien die Erweiterung stattfinden sollte, war noch offen. Diskutiert wurden insbesondere folgende Kriterien: Bundesweite Aktivität, eine Mindestgröße, keine Ausbildungsinstitute (wegen der Interessenkollision), Bereitschaft der Mitarbeit und Beteiligung (Einbringen von Ressourcen).
Die ganze Diskussion wurde immer in Hinblick auf die zu erlassende Rechtsverordnung geführt. Da diese derzeit nicht erlassen wird, beabsichtigen wir, die Arbeit zur Akkreditierung von Ausbildungsinstituten in Hinblick auf die Rechtsverordnung ruhen zu lassen, bis sich der Erlass der Verordnung abzeichnet.
Die fünf an dem Prozess beteiligten Mediationsverbände haben aber Interesse daran, auch unabhängig von einer Rechtsverordnung über einheitliche Qualitätsstandards in der Mediation nachzudenken. Insofern ist diesbezüglich eine weitere Zusammenarbeit geplant. In die Überlegungen werden die zuständigen Gremien und Mitglieder der Verbände in geeigneter Weise einbezogen und informiert.

Unterschrift

Was meinen wir dazu?

Da scheint Einer auf den Anderen zu warten. Das Ministerium wartet auf die Verbände und die Verbände warten auf das Ministerium, das DFfM wartet auf die B-Verbände und die andren Verbände warten auf die zunächst Genannten? Ist das so; und wenn warum?

Es ist natürlich nicht so, denn im Hintergrund kocht jeder seine eigene Suppe. Man ist sich selbst am nächsten und das gilt auch für Mediatoren. Alles Andere wäre lebensfremd. Egal wie man es sieht, ein mediativer Prozess ist es nicht. Und genau das wäre es, was man von Mediatoren erwarten und einfordern kann. Stattdessen klingt es sehr „amerikanisch“, wenn sich 5 Verbände anmaßen, die Beteiligungsregeln festzulegen und diese ohne beteiligung der ausgeslossenen bestimmen. Das wäre – auch wenn man beste Absichten unterstellt – alles andere als Mediation und nicht wirklich ein Konsens. Wenn beispielsweise auf die Größe der Verbände abgestellt werden soll, mag man sich ausrechnen, dass die Größe des beteiligten Verbandes in etwa der Größe des kleinsten der 5 Verbände entspricht. Damit wäre der FMöB raus aus dem Spiel und die Baumediatoren auch. Die integrierte Mediation ist glücklicherweise schon größer als der kleinste der 5. Trotzdem machen wir aktuell Mitgliederwerbung. Die Zahlen zählen am Schluss. Mit Mediation hat DAS alles nichts zu tun. Mit Qualität auch nicht – aber das Wort ist schon lange nicht mehr gefallen.

Der Gedanke, die Ausbildungsinstitute wegen Interessenkollision auszuschließen, klingt auch nicht sehr mediativ. Eigentlich sollten diese und die Studenten und vor allem der Verbraucher eingebunden sein. Wenigstens dann, wenn von Kompetenz und Qualität die Rede ist. Davon ist aber – wie gesagt – KEINE Rede. Soll über Köpfe und Interessen hinwegentschieden werden? Wer ist überhaupt in der Lage irgendetwas zu entscheiden? Fakt ist, dass alle Verbände ein Interesse daran haben, dass Ihre Institute an dem Prozess beteiligt sind. Sollten die Verbände dann nicht auch wegen Interessenkollision außen vor bleiben? Wir halten dem DFfM vor, dass es die Belange seiner Mitglieder gar nicht kennt und deshalb diese auch nicht vertreten kann außer denen, der Funktionäre. Umgekehrt ist die Kompetenz und Erfahrung wie Mediation gelehrt wird eher in den Instituten als bei den Funktionären zu finden. Die in-Mediation ist von der Frage nicht betroffen, weil wir selbst keine Ausbildung machen, sondern akkreditieren. Trotzdem vertreten wir die Auffassung, dass ALLE eingebunden werden sollten.

Unser neuer Vorsitzende, Dr. Peter Doetsch, ist im Kontakt mit der Politik und den Verbänden. Wir wollen uns aktiv in den Prozess einbringen. Das vordringlichste Ziel ist es, den Prozess als einen mediativen Prozess zu gestalten. Das Ministerium hatte in der ZMediatAusbV-E davon gesprochen, dass ALLE interessierten Verbände, Kammern und Institutionen an dem Prozess zu beteiligen sind. Die hier angedachte Limitierung widerspricht dieser Anforderung. Es scheint so, dass das Ministerium mediativer denkt als die Mediatorenverbände. Aber da sind ja noch wir und einige andere, die die Mediation ernst nehmen! Wenn das so weiter geht ist die Lösung die, dass die Regierung entscheidet. denn egal wie sich die Verbönde einigen, es muss von der Regierung abgenickt werden. Wenn die Mediationszertifizierung verstaatlicht wird, muss keine schlechte Lösung sein. Die Beste ist es, den Markt entscheiden zu lassen. Dann wären manche Etablierten aber möglicherweise nicht an der Position, wo sie sich gerade wähnen.

Ein mediativer Prozess wird daraus, wenn man die Interessen aufdeckt und sich zu den egoistischen Interessen bekennt, die offenbar nur darin bestehen können, den Markt zu kontrollieren. Wenn man, wie wir das mit dem neuen 3-Sterne Konzept und dem Trusted Star Modell verwirklichen wollen, die zu erzielende Kompetenz in den Vordergrund stellt und diese transparent macht, ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Welche Kompetenz das genau ist und wie man dahin kommt, war bisher kaum ein Thema der Diskussionen. Das ist der Grund warum wir einfach damit beginnen und die Praxis entscheiden lassen. In welchem Stadium – wenn das eine Mediation wäre – befindet sich der Zertifizierungsprozess? Noch immer in der Vorphase offenbar; und das schon seit 10 Jahren.

Photo by geralt (Pixabay)